Deutschlands Regeln für den Nationalen Allokationsplan
Erste Zusammenfassung und Bewertung des WWF der zentralen Ergebnisse
(1. April 2004) - Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Rahmen der Erstallokation erfolgt für die Perioden 2005-07 und 2008-12 kostenlos (Grand-fathering). Als Basisperiode dient für alle Anlagen, die bis zum 31.12.1999 in Betrieb gegangen sind, der Zeitraum 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2002. Für Anlagen bzw. Anlagenerweiterungen, die zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2000 in Betrieb gegangen sind, dient als Basisperiode der Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2003. Für Anlagen bzw. Anlagenerweiterungen, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 in Betrieb gegangen sind bzw. gehen, erfolgt die Ermittlung der Zuteilung an Emissionsberechtigungen auf der Grundlage angemeldeter Daten. Hier wird eine Ex-post-Korrektur vorgenommen.
1. Gesamtallokation von EU-Zertifikaten in Deutschland
Knapp 59 % der Emissionen der deutschen Wirtschaft werden von der EU- Emissionshandels-Richtlinie umfasst. Bis 2012 müssen hier 13 Millionen Tonnen CO2 reduziert werden.
503 Millionen EU-Zertifikate werden in Deutschland für den Zeitraum 2005-07 zugeteilt. Dies entspricht einem Reduktionsziel bis 2007 von 0,4 % gegenüber 2000-2002.
495 Millionen EU-Zertifikate werden in Deutschland für den Zeitraum 2008-12 zugeteilt. Dies entspricht einem Reduktionsziel bis 2012 von ca. 2 % gegenüber 2000-2002.
Unter der Annahme, dass der Preis pro Zertifikat zwischen 5 und 15 Euro liegt, weist dieser Pool einen Wert von 2,5 - 7,5 Milliarden Euro auf. Die Zielsetzung für Deutschland nach dem Kyoto-Protokoll lautet im Zeitraum 2008-12 den Treibhausgas-Ausstoß gegenüber 1990 um 21 % zu reduzieren, gegenüber 2000-2002 entspricht dies 2,9 %.
WWF-Bewertung: Die deutsche Industrie hat in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung von 2001 eine Reduktion ihrer CO2-Emissionen um 45 Mio t bis 2010 gegenüber 1998 zugesagt. Von 1998 (508 Mio t ) sollten somit bis 2010 die CO2-Emissionen auf 463 Mio t CO2 reduziert werden. Von dieser ursprünglichen Zusage ist nur noch etwa ein Drittel übrig geblieben.
2. Behandlung von "New Entrants" (Neueinsteigern)
Neueinsteiger sollen (für die Stromerzeugung) mit einem Benchmark von max. 750 g CO2/kWh ausgestattet werden (sogenannte Drittelregelung: 1/3 Gas; 1/3 Steinkohle; 1/3 Braunkohle), aber nach Stand der Technik. Die Anlagen können dann 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung betrieben werden.
WWF-Bewertung: Vernünftig wäre ein Gas-und-Dampfkraftwerk-Benchmark (GuD) in Höhe von 365 g CO2/kWh gewesen, um neuen Marktteilnehmern keine Markteintrittsbarriere aufzubauen, trotzdem aber eine Lenkungswirkung der Investitionen in CO2-arme Energieträger zu erreichen. Mit 750 g CO2/kWh wurde ein Benchmark etabliert, der sich an Steinkohle orientiert. Eine Lenkungswirkung in CO2-arme Energieträger findet nicht statt.
3. Behandlung von Ersatzanlagen (Lex RWE)
Kraftwerksbetreiber, die eine Anlage ersetzen, können die Zertifikate ihrer alten Anlage vier Jahre in vollem Umfang auf die neu errichtete Anlage übertragen und dann die Anlage 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung weiterbetreiben.
WWF-Bewertung: Mit diesen beiden Neuanlagen-Regelungen werden die marktwirtschaftlichen Anreize, in CO2-arme Energieträger zu investieren, nahezu eliminiert. Der Stand der Technik wird auf 18 bzw. 14 Jahre festgeschrieben. Ein Business-as-usual Szenario mit dem forcierten Zubau von Kohlekraftwerken ist möglich. Die Internalisierung externer Kosten findet so gut wie nicht statt. Richtig wäre eine längere Periode der Übertagung und ein kürzerer Zeitraum ohne Reduktionsanforderung (z. B. nur 5 statt 14 Jahre) gewesen.
4. Modernisierungsanreiz
Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und deren Wirkungsgrad 31 % bei Braunkohle und 36 % bei Steinkohle nicht übersteigt, erhalten eine zusätzliche Reduktionsanforderung von 15 %.
WWF-Bewertung: Der Ansatz ist richtig, aber hier ist man gerade RWE weit entgegengekommen. Viele von deren Braunkohle-Anlagen sind zwar älter als 30 Jahre, der Wirkungsgrad liegt jedoch meist wenig über 31 %.
Zusammenfassung
Die Reduktionsziele haben sich weit von der Kraftwärmekopplungsvereinbarung aus dem Jahr 2001 entfernt. Statt 45 Mio t CO2 müssen nun nur noch 13 Mio t CO2 reduziert werden. Es gibt so gut wie keine Anreize, in effizientere Technologien und CO2-arme Energieträger zu investieren. Der Stand der Technik wird auf 14 bzw. 18 Jahre fest geschrieben.
Der Nationale Allokationsplan in der am 31. März vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung:
Download Nationaler Allokationsplan der BRD Kabinettsbeschluss 31.3.2004