Kartellamt stoppt Lübeck-Einstieg von E.on
Die E.on Hanse darf keine Minderheitsbeteiligung an Stadtwerke Lübeck GmbH erwerben
Kartellamt stoppt Lübeck-Einstieg von E.on
(25. November 2003) - Die E.ON Hanse, Rendsburg, früher Schleswag AG, darf keine Minderheitsbeteiligung an der Stadtwerke Lübeck GmbH erwerben. Die Beteiligung von 49,9% an den Stadtwerken lasse eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellungen beim Strom- und Gasabsatz erwarten, so das Bundeskartellamt. Die angebotenen Kompensationen seien nicht ausreichend, um die negativen Wirkungen des Zusammenschlusses auszugleichen.
Ein Bürgerbegehren gegen den Anteilsverkauf hat die notwendige Stimmenzahl aufgrund der Weihnachtszeit nur knapp verfehlt.