Interessantes aus der PV-Sprechstunde

Seit Januar 2023 beantwortet der auf Solarfragen spezialisierte Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) aus Aachen die Anfragen von Mitgliedern zu PV-Anlagen. Hier einige interessante Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu dem Thema und Auszüge aus den Antworten unserer Experten.
Von SFV-Beratungsteam

(12. Juli 2023)  

Balkon-PV mit Speicher?

Herr Ulrich will seine PV-Balkonanlage mit einem Stromspeicher kombinieren. 

Ob sich ein solche Investition lohnt, ist ungewiss. Ein Balkonkraftwerk kann im Sommer die Grundlast im Haushalt decken. Überschüsse werden hauptsächlich im Sommer erzeugt. Mini-Speicher für diese Strommengen sind teuer und verbrauchen viele Ressourcen, was ökologisch und wirtschaftlich bedenklich ist. Mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin kann man Ertrag und Wirtschaftlichkeit abschätzen.

E-Auto als Speicher fürs Heim?

Herr Sontheim möchte sich ein E-Auto kaufen und mit dem dort gespeicherten Strom seinen häuslichen Verbrauch decken. Was ist bei der Anschaffung einer Wallbox zu beachten?

Für die Erweiterung seiner Anlage um ein E-Auto kann er den vorhandenen Wechselrichter nutzen. Jedoch benötigt er eine V2H-fähige Wallbox. Weiterhin müsste im Schaltschrank ggf. noch ein Energiemanager nachgerüstet werden, der die Energieflüsse im Haus erkennt. Das PV Magazine bietet eine Datenbank für Wallboxen an, in der auch BiDi (bidirektionales Laden) angezeigt wird.

Man kann sich hier eintragen, um informiert zu werden, sobald die rechtlichen Hürden abgebaut wurden und BiDi-Wallboxen vertrieben werden können. Interessant ist auch die Schweizer Firma Evtec.

  ED 02/2022 PV-Steuer wird gesenkt und vereinfacht (S. 22)
ED 02/2023 Interessantes aus der PV-Sprechstunde (S. 18)
ED 02/2024 Turbo für PV-Ausbau beschlossen (S.17)  

PV-Anlage mit geringem Ertrag

Herr Schäfer ist unzufrieden mit dem Ertrag seiner 8-kW-PV-Anlage. Dafür kann es mehrere Gründe geben: Die Prognose war zu optimistisch, der Wechselrichter zu klein gewählt. Wenn die Module zu wenig liefern, sollte man die Garantiezusagen prüfen. In den ersten zehn Jahren werden bei Modulen in aller Regel 90 % der Leistung garantiert, danach 80 %. Mess- und Leistungstoleranzen sind dabei häufig auch festgeschrieben.  
Wer gegen wen weshalb wie lange haftet

PV-Anlage auf Freifläche

Herr Brückner möchte auf seinem Pachtgrundstück in einem Gewerbegebiet mit gültigem Bebauungsplan eine 460-kWp-PV-Anlage -bauen. Er fragt nach der Vergütung für den eingespeisten Strom.

Die Förderfähigkeit von PV-Freiflächenanlagen ist in § 48 EEG 2023 geregelt. Dort ist in Abs. 3 festgeschrieben, dass die Solaranlage grundsätzlich förderfähig ist, wenn sie im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans errichtet worden ist und dieser vor dem 1. September 2003 aufgestellt und später nicht mit dem Zweck geändert worden ist, eine Solaranlage zu errichten. Da die geplante Anlage unter 1 MW bemessen sein soll, wird die Vergütung nicht im Ausschreibungsverfahren ermittelt. Anlagen über 100 kW unterliegen der Direktvermarktung und werden neben dem Börsenpreis zusätzlich nach dem Marktprämienmodell vergütet.

Die Marktprämie errechnet sich aus: anzulegender Wert (nach § 48 EEG) minus Marktwert Solar (MWSolar). Der anzulegende Wert bei 460 kWp (Staffel-Vergütungsberechnung, Volleinspeisung) beträgt 6,81 ct/kWh. MWSolar ist der tatsächliche Monatsmittelwert des Marktwerts von Strom aus Solaranlagen, der sich aus dem Spotmarktpreis ergibt. Wenn der MWSolar geringer als der anzulegende Wert ist, erhält der Anlagenbetreiber zusätzlich zum Börsenerlös die Marktprämie.

Die Namen wurden aus Datenschutzgründen geändert.

letzte Änderung: 27.06.2013