Turbo für PV-Ausbau beschlossen
Eine gute und wichtige Nachricht: Das Solarpaket I ist nun von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden und in Kraft getreten. Es entbürokratisiert PV-Anlagen und erneuerbare Energien. Dadurch wird der PV-Ausbau beschleunigt. Denn bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % steigen.
Von Aribert Peters
(9. August 2024)
Das sind die wesentlichen Inhalte des Solarpakets I:
Beschleunigung des PV-Ausbaus
- Jährliches Ausbauziel für Photovoltaik wird auf 22 GW ab 2026 festgelegt
- Stärkere Förderung von PV-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern durch höhere Förderbeträge und eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen
- Vereinfachung der bürokratischen Prozesse, insbesondere durch Flexibilisierung der Schwellenwerte für die Direktvermarktung von Solarstrom
Künftig soll es unbürokratischer und schneller gehen, die eigene PV-Anlage aufs Dach zu bringen.
Entbürokratisierung und Regelungsvereinfachungen
- Einführung einer bürokratiearmen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für den Verbrauch von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, wobei die üblichen Lieferantenpflichten entfallen. Details dazu siehe „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“
- Anpassungen bei der Anlagenzusammenfassung nach EEG, um technische Anforderungen zu vereinfachen
- Vereinfachte Registrierung und Inbetriebnahme für Balkon-PV-Anlagen und Mieterstrommodelle
Förderung der Freiflächen-PV
- Erhöhung der Ausschreibungsmengen und Ausweitung der förderfähigen Flächen, insbesondere durch Öffnung benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete
- Einführung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien, die die Naturverträglichkeit des PV-Ausbaus verbessern und zugleich die Akzeptanz erhöhen
Integration weiterer erneuerbarer Energien
- Maßnahmen zur Stärkung der Windkraft und Biomasse, inklusive der temporären Aussetzung der Südquote und der Erweiterung der Kapazitäten für Kleingülleanlagen
- Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Nutzung europarechtlicher Spielräume und Anpassungen im Netzanschlussrecht
Netzanschluss und Speicher
- Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen über die verschiedenen Netzbetreiber hinweg und Vereinfachungen der Netzanschlussverfahren
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten für Speicher, wodurch diese sowohl im Sommer zur Zwischenspeicherung von PV-Erzeugung als auch im Winter für den Handel mit Netzstrom verwendet werden können
Weitere technische und administrative Verbesserungen
- Regelungen zur schnelleren Rückzahlung von Sicherheitsleistungen bei Ausschreibungen
- Ausweitung des bevorzugten Netzanschlusses auf Speicheranlagen
- Anpassungen bei der Vergütung geringfügiger Strommengen für Wechselrichter und die Erleichterung des Weiterbetriebs ausgeförderter PV-Anlagen
Erleichterungen für Stecker-PV
- Der Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage darf jetzt 800 statt bisher 600 Watt ins Hausnetz einspeisen.
- An den Wechselrichter einer Stecker-PV-Anlage dürfen Module mit einer Leistung bis 2.000 Watt angeschlossen werden.
- Die Anmeldung einer Stecker-PV--Anlage muss nur noch beim Stammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen und nicht mehr beim Stromnetzbetreiber.
- Vermieter und Wohnungseigentümerversammlungen können eine Stecker-PV-Anlage nur aus triftigen Gründen ablehnen.
- Der Strombezugszähler darf auch rückwärtslaufen, solange der Netzbetreiber keinen Zähler mit Rücklaufsperre einbaut.
- Die technischen Details der Einspeisung, die „Steckerfrage“, werden in technischen Normen geregelt, die derzeit überarbeitet werden.