Flexstrom muss genauer werden Das Unternehmen habe eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Flexstrom muss genauer werden

(31. Dezember 2010) Der Berliner Stromanbieter Flexstrom muss Preiserhöhungen künftig deutlicher ankündigen. Das Unternehmen habe eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Flexstrom hatte Kunden ein Faltblatt übersandt, das wie Werbung aussah. Erst bei genauerem Hinsehen war ihm eine Preiserhöhung zu entnehmen. Da diese auf Verträge mit einjähriger Laufzeit bezogen gewesen sei, hätte die Kunden mit der Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht gehabt, so die Verbraucherzentrale. FlexStrom habe aber den Eindruck erweckt, die Preiserhöhung trete erst mit der Verlängerung eines Vertrags in Kraft.

letzte Änderung: 28.07.2018