Flex ist pleite Fragen an Landgericht Bonn und Bundesnetzagentur

Flex ist pleite

(10. Mai 2013) Der Stromanbieter FlexStrom und seine Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie haben am 12. April 2013 Insolvenz angemeldet. Kurz darauf folgte Flexgas.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. begrüßt es, dass die Verbraucher dieser fragwürdigen Firma offenbar das Vertrauen entzogen haben. Flexstrom hatte sich mit seinen Kunden, aber auch mit der Verbraucherschutzorganisationen und großen Teilen der Wirtschaftspresse gestritten. "Betrug und Streit sind kein Erfolgsrezept" kommentiert der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hatte seit Jahren vor Flexstrom auch öffentlich gewarnt, Flexstrom die Trübe Funzel verliehen und bereits am 10. November 2005 die Bundesnetzagentur zum Einschreiten aufgefordert. Erst acht Jahre später wurde die Bundesnetzagentur tätig und beabsichtigte ausgerechnet am 12. April 2013 Flexstrom die Vorauskassemodelle zu untersagen – dazu kam es nicht mehr.

Die erste Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Vorsitzender Richter Heinz Sonnenberger) hatte mit Urteil vom 29.6.2012 („Im Namen des Volkes“ Aktenzeichen 1 O 27/12) dem Bund der Energieverbraucher untersagt, zu behaupten,“ die Strompreise von Flexstrom und Löwenzahn deckten die Kosten der Belieferung nicht ab“, obwohl der Verein gegenteilige Beweise vorgelegt hatte.

Die betroffenen Verbraucher werden weiter mit Strom und Gas von ihrem örtlichen Grundversorger versorgt.

letzte Änderung: 28.07.2018