EU hat "Gebäuderichtlinie" beschlossen
Eine neue EU-Richtlinie soll Verbrauchern wichtige Informationen über ihr Gebäude bringen. Der Markt für Energieberatung wird dadurch erheblich größer.
(12.08.2005) - Die EU hat die Richtlinie 2002/91/EG zur Energieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Sie wurde am 4.1.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Innerhalb von drei Jahren muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie eröffnet Unternehmen, die Energieberatung durchführen können, ein großes Geschäftsfeld.
Was sieht die Richtlinie vor?
Die Richtlinie enthält u.a. Anforderungen
- zur Erstellung von Energieausweisen,
- zur Festlegung von Maximalwerten für den Energiebedarf von Gebäuden, die einer Renovierung unterzogen werden,
- zur regelmäßigen Inspektion von Heizungen und Klimaanlagen.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfordert in Deutschland eine Änderung von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Zum aktuellen Stand der Gesetzgebung hier.
Energieausweise
Energieausweise werden auch für Altbauten obligatorisch. Die EU traf folgende Festlegungen:
- Die Richtlinie gibt den Rahmen der Berechnungsmethode vor, z.B. muss für Nutzgebäude die Beleuchtung berücksichtigt werden. Die konkreten Berechnungsregeln legt jeder Staat selbst fest.
- Energieausweise werden "amtlich". Der Mitgliedsstaat oder eine von ihm benannte juristische Person muss die Art festlegen und die Ausweise anerkennen.
- Deutschland muss sicherstellen, dass Energieausweise vom Gebäudeeigentümer beim Bau, Verkauf oder bei Vermietung dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden.
- Der Ausweis muss Referenz- und Vergleichswerte enthalten.
- Dem Ausweis sind Empfehlungen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beizufügen.
- In öffentlichen Gebäuden über 1.000 m2 ist der Ausweis an gut sichtbarer Stelle anzubringen.
- Die Erstellung des Energieausweises und der begleitenden Empfehlungen muss in unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten durchgeführt werden.
In Deutschland gibt es ca. 39 Mio. Wohnungen und eine Fluktuation von ca. zehn Prozent pro Jahr. Bereits in den ersten 12 Monaten nach Einführung von obligatorischen Energieausweisen werden deshalb über eine zwei Mio. Energieausweise zu erstellen sein.
Maximalwerte
Die Staaten sollen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Neu- und Altbauten festlegen. Spätestens alle fünf Jahre sollen diese aktualisiert werden. Neu für Deutschland wird insbesondere die Festlegung von Mindestanforderungen für Altbauten sein.
Für neue Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von mehr als 1.000 m2 müssen die Staaten sicherstellen, dass die "technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme" vor Baubeginn berücksichtigt wird. Alternative System sind Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme oder Wärmepumpen.
Hierzu hat jeder Staat zwei Möglichkeiten:
- entweder stellt er eine Liste auf, in welchen Gebäuden und unter welchen Randbedingungen welche alternativen Systeme machbar sind,
- oder er sorgt dafür, dass die Einsetzbarkeit regenerativer Energien in "spezifischen Studien" geprüft wird.
Inspektion von Heizkesseln
Die EU schreibt vor, dass jeder Staat verbindliche Regeln zur Inspektion von Heizkesseln festlegen oder gleichwertige Maßnahmen ergreifen (Informationskampagne"). Dabei kann zwischen folgenden Alternativen gewählt werden:
- Der Staat gewährleistet die regelmäßige Inspektion von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von über 20 kW.
- Der Staat trifft Maßnahmen um sicherzustellen, dass die Nutzer "Ratschläge für den Austausch der Kessel, für sonstige Veränderungen am Heizungssystem und für Alternativlösungen" erhalten. Diese Maßnahmen können Inspektionen sein, bei denen der WIRKUNGSGRAD und Dimensionierung des Heizkessels geprüft wird.
Jeder Mitgliedsstaat muss sicherstellen, dass die Inspektionen und begleitenden Empfehlungen "in unabhängiger Weise" von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten durchgeführt werden.
Nationale Umsetzung
Die Richtlinie schreibt eine Umsetzung in nationales Recht bis
spätestens 4. Januar 2006 vor. In Deutschland wurde die
Richtlinie erst mit Inkrafttreten der EnEV am 1.10.2007 mit mehr
als einem Jahr Verspätung umgesetzt.
Dr. Klaus-Dieter Clausnitzer