EU verschärft Gebäuderegeln
(27. November 2009) Ab Jahresbeginn 2021 werden Energiesparhäuser in der EU Pflicht. Neubauten müssen dann eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen und ihre Energie überwiegend regenerativ decken. Für öffentlich genutzte Gebäude gilt das schon zwei Jahre früher.
Das vermeldete das Europaparlament nach einer Einigung der Mitgliedstaaten. Die Zustimmung für das Gesetz gilt als sicher. Bei Neubauten soll es nur noch "Nahe-Null-Energie"-Gebäude geben, also solche, die unwesentlich mehr Energie verbrauchen als sie selbst erzeugen.
Die Festlegung konkreter Höchstwerte ist Sache der Mitgliedstaaten. Die Neuregelung bezieht sich auf alle Wohngebäude sowie auf alle öffentlichen Bauten mit mehr als 500 m2 Fläche.
Wegen ihrer Vorbildfunktion soll sich die öffentliche Hand schon ab Ende 2018 an den „Nahe-Null-Standard" für alle neuen Schulen, Ämter oder Bibliotheken halten. Zudem gelten die neuen Energiestandards für alle Altbauten, wenn mehr als 25% renoviert werden.
Ausgenommen von den neuen Regeln sind nur Häuser unter 50 m2 Fläche, Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt werden, und religiös genutzte Gebäude. Denkmalgeschützte Häuser müssen die Vorgaben nur erfüllen, wenn ihr Erscheinungsbild nicht unangemessen stark beeinträchtigt wird.
Zudem sehen die neuen EU-Regeln europaweit Energieausweise vor, die neben Angaben zur Energieeffizienz und zum Anteil der erneuerbaren Energie, Empfehlungen für Verbesserungen der Energiebilanz enthalten.
Der Ausweis müsse bei jedem Neubau und Wechsel des Eigentümers oder Mieters erstellt werden und auf den betreffenden Gebäudetyp abgestimmt sein, so das EP. Dazu will die EU-Kommission bis 2011 einen Vorschlag vorlegen.
Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass vor Baubeginn die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit von alternativen Systemen wie Wärmepumpen und dezentrale Energieversorgungssysteme mit regenerativen Energiequellen berücksichtigt werde.
Außerdem müssten sie bis Mitte 2011 eine Liste der Hilfen vorlegen, mit denen sie die energiesparende Bauweise fördern wollen, z. B. über technische Hilfe, per Subventionen oder zinsgünstige Kredite.