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Geld vom Staat

KfW-Förderbank

Wirbel um Effizienzhausförderung

KfW-Förderbank: Wirbel um Effizienzhausförderung

Von Louis-F. Stahl

(13. Juli 2022) Zur Erreichung der Klimaziele fördert der Staat seit dem Jahr 2009 den Bau und die Modernisierung von Gebäuden unter Einhaltung von sogenannten „Effizienzhausstandards“. Diese Anforderungen wurden über die Jahre entsprechend dem technischen Fortschritt verschärft beziehungsweise die jeweils niedrigsten Standards gestrichen. Eine entsprechende Ankündigung zum Entfall der aktuell schlechtesten Effizienzhausstufe 55 im Bereich von Neubauten erfolgte am 22. September 2021 mit Wirkung zum 31. Januar 2022. Viele tausend Bauherren vertrauten auf diesen angekündigten Stichtag und wurden vom neuen Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bitter enttäuscht. Dessen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stoppte am 24. Januar 2022 mit sofortiger Wirkung die Annahme von Anträgen für Effizienzhausförderungen. Bauherren, die ihren Antrag kurz vor Ende der angekündigten Frist einreichen wollten, aber auch Bauherren, die ein Effizienzhaus der Stufen 40 oder 40 Plus gefördert erhalten wollten, wurde gleichermaßen vor den Kopf gestoßen.

982 Haus Energieeffizienz / Foto: Andrey Popov / stock.adobe.com

Erst Ende März ließ der Minister durchblicken, wie es bei der Effizienzhausförderung zukünftig weitergehen soll: Die Effizienzhausstufe 55 entfällt wie erwartet und die Effizienzhausstufe 40 soll nur noch als „Plus-Variante“ sowie in Kombination mit den weniger aufwendigen Bausteinen „Erneuerbaren Energien“ (EE-Klasse) oder „Nachhaltigkeit“ (NH-Klasse) gefördert werden. Die Fördersätze werden halbiert. Anträge sollen wieder ab dem 20. April 2022 gestellt werden können. Das Fördervolumen ist auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Experten gehen davon aus, dass dieses Volumen angesichts des Baubooms bestenfalls ein paar Monate ausreichen wird. Bauherren sollten sich daher mit einer Antragstellung beeilen. Sind die Mittel ausgeschöpft, soll es eine Fortführung nur noch für Neubauten der NH-Klasse geben.

Groß angekündigt hat der Minister in einem Interview mit der Tagesschau zudem, dass Gas, auch im Hinblick auf den Krieg Russlands in der Ukraine, als „Anachronismus“ angesehen werde und nicht mehr förderfähig sein soll. „Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck. Bei einem Blick in die neuen BEG-Förderrichtlinien zeigt sich jedoch, dass diese Worte des Ministers in seiner Behörde offenbar nicht angekommen sind. Sogenannte „Hybridheizungen“, bei denen ein Gaskessel bis zu 75 Prozent der Wärme bereitstellen kann, bleiben auch weiterhin zulässig.

Energetische Gebäudemodernisierung

KfW-Förderkredite schwer erhältlich

Energetische Gebäudemodernisierung: KfW-Förderkredite schwer erhältlich

Von Louis-F. Stahl

(23. Juni 2021) Der Gesetzgeber möchte Hausbesitzer mit Förderprogrammen zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden animieren. Die meisten Förderprogramme sind als „KfW-Förderkredite“ ausgestaltet, die neben niedrigen Zinsen auch Tilgungszuschüsse bieten. Leider vergibt die KfW die Kredite nicht selbst, sondern wickelt die Förderkredite ausschließlich über Bausparkassen, Genossenschafts- und Geschäftsbanken sowie Sparkassen ab.

982 Kredit-Beratergespräch / Foto: Antonioguillem / stock.adobe.com

Die Idee dahinter: Jeder Verbraucher soll seinen KfW-Förderkredit einfach über seine Hausbank erhalten. Die Praxis zeigt leider, dass die Bankenwirtschaft kein Interesse an der Vermittlung der günstigen KfW-Kredite beweist. Immer wieder wenden sich Hausbesitzer an den Bund der Energieverbraucher und berichten, dass ihre Hausbank statt des erwünschten KfW-Förderkredites lediglich einen teuren Kredit ohne Fördermittel anbiete.

Die Stiftung Warentest hat die gleiche Beobachtung gemacht und einen systematischen Test veranstaltet: Eine Testerin hat sich bei 16 Banken um einen Kredit des KfW-Förderprogramms 167 über 25.000 Euro für den Einbau einer Pelletheizung bemüht. Die Testerin erhielt 16 Absagen (Finanztest 3/2021, S. 72-73). Die Gründe für die Absagen waren teilweise hanebüchen. Manche Bankberater gaben an, von KfW-Förderkrediten noch nie etwas gehört zu haben, andere, dass KfW-Kredite erst ab 250.000 Euro vermittelt würden. Die meisten Banken boten statt dem gewünschten KfW-Förderkredit einen teureren Kredit aus dem eigenen Portfolio an.

Zum 1. Juli 2021 werden die bestehenden KfW-Förderprogramme auf die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ umgestellt. Sämtliche Förderprogramme für Wohngebäude sollen dann neben der Kreditvariante auch als Einmalzuschuss angeboten werden. Dieser längst überfällige Schritt dürfte dazu führen, dass die Fördermittel zukünftig endlich reibungslos fließen.

Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die zum 1. Januar 2020 mit dem Klimaschutzpaket eingeführten finanziellen Anreize für Hausbesitzer, eine energetische Gebäudesanierung in Angriff zu nehmen, wurden im letzten Jahr stark nachgefragt. Zum Jahreswechsel 2021 legt der Bund mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ noch einmal deutlich nach.
Von Louis-F. Stahl

(11. Februar 2021) Haben Sie im letzten Jahr versucht einen Termin bei einem Heizungsbauer oder Energieberater zu erhalten? Aus der Prosumerberatung des Vereins wissen wir, dass sowohl das Handwerk kaum noch Termine zu vergeben hat, als auch, dass die für einen Fördergeldantrag sinnvolle Einbeziehung eines Energieberaters sich derzeit sehr schwierig gestalten kann.

982 Thermostat Holzpellets Geld / Foto: maho / stock.adobe.com

Starke Förderungen in 2020

Ursächlich dafür ist – neben der Corona-Krise – hauptsächlich das zu Beginn des Jahres 2020 neu aufgelegte Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom BAFA, das den Heizungstausch mit bis zu 45 Prozent der entstehenden Kosten bezuschusste (siehe „Klimaschutzpaket: Neue Fördergelder für Hausbesitzer“). Daneben sind auch die deutlich aufgestockten Förderprogramme „energieeffizientes Bauen und Sanieren“ der KfW-Förderbank sowie die „Energieberatung für Wohngebäude“ vom BAFA als Nachfragetreiber für Handwerker und Energieberater zu identifizieren. Nicht unerwähnt bleiben sollte an dieser Stelle, dass durch die steigende Nachfrage und die Fördergeldzahlungen auch das durchschnittliche Preisniveau von Angeboten zum Heizungstausch gestiegen ist. In der Beratung vom Bund der Energieverbraucher war im letzten Jahr, je nach Region, eine Preissteigerung von 10 bis 20 Prozent zu beobachten. Angesichts der stattlichen Fördergelder waren energetische Modernisierungen für Hausbesitzer dennoch vergleichsweise günstig zu haben. Wie das BAFA Ende Dezember 2020 mitteilte, wurden rund 250.000 Förderanträge für einen Heizungstausch gestellt und bisher über 500 Millionen Euro für abgeschlossene Baumaßnahmen an Hausbesitzer ausgezahlt.

Neues, einheitliches Programm

Der Erfolg der beinahe ein Dutzend verschiedenen Förderprogramme vom BAFA und der KfW zur Unterstützung der Wärme- und Effizienzwende im Gebäudebereich ist beachtlich – aber inzwischen auch etwas unübersichtlich. In der zum 1. Januar 2021 neu in Kraft getretenen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) werden alle bisherigen Förderangebote des Bundes für Gebäude in einem dreigliedrigen Programm zusammengefasst:

  1. „BEG WG“ für den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandards
  2. „BEG NWG“ für den Bau und die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit Erreichen eines Effizienzhausstandards
  3. „BEG EM“ für Einzelmaßnahmen wie eine Dämmung oder einen Heizungstausch

Im Verlauf einer mehrjährigen Übergangsphase bis zum Jahr 2023 sollen zukünftig Anträge für Einmalzuschüsse ausschließlich vom BAFA und Anträge für Förderkredite mit Tilgungszuschuss ausschließlich von der KfW-Bank bearbeitet werden.

Was jetzt gilt

Im ersten Schritt hat das BAFA mit Wirkung zum 1. Januar 2021 die Abwicklung sämtlicher als Einmalzahlung zu gewährender Förderzuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM) von der KfW übernommen. Neben Anträgen zur Förderung eines Heizungstausches sind daher auch Anträge beispielsweise für eine Dämmung von Gebäuden beim BAFA zu stellen. Die KfW stellt ihre Programme erst zum 1. Juli 2021 auf das neue Förderregime um und wird ab dann zunächst die Bausteine „BEG WG“ sowie „BEG NWG“ bearbeiten. Zum 1. Januar 2023 wird das BEG dann vollständig beim BAFA und der KfW implementiert. Ab dann soll auch aus dem Baustein „BEG WG“ ein Einmalzuschuss für einen Neubau vom BAFA gezahlt werden. Hausbesitzer haben dann die volle Wahlfreiheit, ob sie beim energieeffizienten Bauen, Sanieren oder einer Einzelmaßnahme einen Einmalzuschuss vom BAFA oder einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW in Anspruch nehmen. Bis dahin bleibt die Lage während der Übergangszeit leider etwas unübersichtlich.

982 Haus ohne Dach und Fenster, Würfel ENERGIEEFFIZIENZ / Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com

Angehobene Förderungen

Obschon die bisherige Förderung nach dem Heizungstauschprogramm im Jahr 2020 sehr gut angenommen wurde, hat der Gesetzgeber mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude nochmal eine kräftige Schippe obendrauf gelegt und die Fördertatbestände im „BEG EM“ feiner differenziert. So erhalten beispielsweise besonders sauber verbrennende Pelletheizungen nun einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Neu hinzugekommen sind zudem Förderungen für den Anschluss an regenerativ gespeiste Wärmenetze und Maßnahmen außerhalb des Heizungskellers. Eine genaue Aufstellung, für welche Einzelmaßnahme wie viel Zuschuss geleistet wird, können Sie der Tabelle entnehmen. Auch für die neuen BEG-KfW-Programme ab Juli wurden Anhebungen der Förderungen angekündigt. So wird die Förderung für Nichtwohngebäude auf das Niveau der Wohngebäude angehoben und die Förderung für Wohngebäude abermals erhöht. Statt bisher 120.000 Euro pro Wohneinheit können ab Juli bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit als förderfähige Kosten angesetzt werden.

Vom BAFA seit dem 1. Januar 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angebotene Förderungen für Einzelmaßnahmen
Regelzuschuss Bei Austausch einer alten Ölheizung
Energieberatung und Sanierungsfahrplan 80 %
Fachplanung und Baubegleitung 50 %
Biomasseheizung bis 2,5 mg/m³ Feinstaub 40 % + 10 %
Biomasseheizung mit mehr als 2,5 mg/m³ Feinstaub 35 % + 10 %
Wärmepumpenheizung 35 % + 10 %
Fernwärmeanschluss an Wärmenetz ab 55 % EE-Wärme 35% + 10 %
Fernwärmeanschluss an Wärmenetz ab 25 % EE-Wärme 30 % + 10 %
EE-Gas-Hybridheizung 30 % + 10 %
Solarthermieanlage 30 %
Gas-Hybridheizung 20 %
Dämmung der
Gebäudehülle
20 %
Lüftungsanlagen 20 %
Heizungsoptimierung 20 %
Gute Aussichten für Hausbesitzer

Insgesamt plant die Bundesregierung für die gesamten BEG-Förderoptionen im Jahr 2021 ein Budget von rund 5,8 Milliarden Euro ein – stolze 2,8 Milliarden Euro mehr als im vergangenen Jahr. Auch Hausbesitzer, die derzeit noch keine Sanierung planen, sind gut beraten, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen, der mögliche Maßnahmen und deren Einspareffekte betrachtet. Eine solche Beratung ist dank eines Zuschusses von bis zu 80 Prozent der Energieberatungskosten aktuell zum Schnäppchenpreis zu haben und sichern eine um 5 Prozentpunkte höhere Förderung für Einzelmaßnahmen in den kommenden Jahren. Nicht übersehen sollten Hausbesitzer zudem die neue Förderung für Wallboxen, die unabhängig vom Vorhandensein eines Elektrofahrzeuges gewährt wird (siehe „Fördergeld für Wallboxen“).

Individueller Sanierungsfahrplan erhöht Zuschüsse

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird auch der 2017 eingeführte „individuelle Sanierungsfahrplan“ (iSFP) stärker in den Fokus gerückt. Lassen sich Hausbesitzer einen iSFP von einem Energieberater für ihr Gebäude erstellen, bezuschusst das BAFA diese Energieberatung mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Zusätzlich erhöht sich der Zuschuss für auf Grundlage des Sanierungsfahrplans durchgeführte Investitionen um 5 Prozentpunkte. Das bedeutet, dass beispielsweise eine neue Pelletheizung mit guter Abgasfilterung, die einen alten Ölkessel ersetzt, statt 50 Prozent Zuschuss (siehe Tabelle POSITION) sogar bis zu 55 Prozent Zuschuss erhalten kann. Lediglich der Zuschuss für eine Baubegleitung oder Fachplanung durch einen Energieberater erhöht sich durch einen Sanierungsfahrplan nicht.

Der individuelle Sanierungsfahrplan fasst die Ergebnisse einer umfassenden Energieberatung anschaulich zusammen und gruppiert die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Prioritäten. Der Fahrplan gibt sowohl einen Anhaltspunkt für die Kosten verschiedener Maßnahmen als auch für den zu erwartenden Einspareffekt. Er bietet damit eine gute Orientierung, welche Maßnahmen im Einzelfall sinnvoll sind. Durch den hohen Grad der Standardisierung im Rahmen des iSFP ist der Energieberater zudem verpflichtet, alle möglichen Gewerke zu prüfen und nicht vorschnell eine Empfehlung abzugeben. Die Deutsche Energieagentur (dena) betont, dass die ganzheitliche Betrachtung und definierte Methodik des iSFP die Beratungsqualität in den letzten Jahren bereits deutlich gesteigert habe.

Endlich Aufwind für die Solarthermie

Von Dipl.-Ing. (FH) Axel Horn, Solarthermie-Spezialist

(14. März 2020) Die Solarthermie wurde über Jahre vernachlässigt, sowohl von der Politik als auch von Hausbesitzern – als gäbe es keine Klimakrise. Gegen die Dumpingpreise für fossile Brennstoffe und gegen die Attraktivität der Photovoltaik bei steigenden Strompreisen hatten Sonnenkollektoren oft nur schlechte Karten. Dabei leistet die Solarthermie genau das, was für die Energiewende und den Klimaschutz dringend erforderlich ist: Eine deutliche Verminderung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe, ohne die Stromnetze zu belasten. Allerdings sparen sich die Betreiber einer Sonnenkollektoranlage nicht nur die kommende CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe, sondern auch die Beschäftigung mit der bei PV-Anlagen anfallenden Bürokratie wie beispielsweise den einkommensteuerpflichtigen Einspeisevergütungen, Umsatzsteuererklärungen, Mieterstromregularien oder EEG-Umlagen (siehe „Auf dem Weg zum Prosumer“). Solarthermieanlagen senken demgegenüber einfach und unbürokratisch die Heizkosten.

348 425 769 982 1851 1900 Axel Horn

Das neu gestaltete BAFA-Förderprogramm für Solarthermieanlagen ist äußerst begrüßenswert, denn es setzt – kurz gesagt – schlicht die unlängst vom Bund der Energieverbraucher aufgestellten Forderungen für ein neues Solarthermieförderprogramm um (siehe „Solarthermie: Innovationen und Förderung“). Es bringt die Solarthermie für viele Häuser wieder in den grünen Bereich der Wirtschaftlichkeit: 45 Prozent Zuschuss für die Ersetzung eines Ölkessels durch einen Pelletkessel mit Sonnenkollektor und 40 Prozent für eine Gas-Brennwertheizung mit guter Solarunterstützung bieten Hausbesitzern die einmalige Chance, sich für die nächsten Jahrzehnte keine Sorgen mehr um die Heizkosten machen zu müssen. Denn Sonnenkollektoren sind sehr robust und äußerst langlebig. Einmal installiert, liefern sie über viele Jahre nahezu kostenlos Wärme. Auch die Zuschüsse des BAFA für die Nachrüstung oder Erweiterung einer Solarthermieanlage im Gebäudebestand in Höhe von 30 Prozent sind substanziell und eine gute Basis, mit der sich Bauherren ihren Traum vom Solaraktivhaus erfüllen können.

Klimaschutzpaket: Neue Fördergelder für Hausbesitzer

Für Bauherren und Hauseigentümer enthält das Klimaschutzpaket ein Füllhorn guter Nachrichten.

Klimaschutzpaket: Neue Fördergelder für Hausbesitzer

Für Bauherren und Hauseigentümer enthält das Klimaschutzpaket ein Füllhorn guter Nachrichten: Die Zuschüsse der KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren werden erhöht. Die BAFA-Energieberatungsförderung wird aufgestockt und Heizungsmodernisierungen werden fürstlich belohnt.
Von Louis-F. Stahl

(14. März 2020) Das in den letzten Monaten öffentlich viel kritisierte „Klimapaket“ der Bundesregierung wurde inzwischen nach zähen Verhandlungen und mit einigen Kompromissen vom Bundestag beschlossen. Für die noch immer anhaltende Kritik sorgt beispielsweise der viel zu langsame Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 (siehe ED 1/20 S. 5) sowie die klimaschädlich wirkende Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 auf 35 und später 38 Cent pro Kilometer. Im Gegenzug wurde aber auch der neue Preis auf CO2 mit Wirkung zum Jahr 2021 von den erst geplanten 10 Euro pro Tonne auf wirksamere 25 Euro pro Tonne CO2 angehoben. Bis zum Jahr 2025 soll die CO2-Abgabe auf 55 Euro pro Tonne steigen. Zudem wurde der Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt und ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt, das Hausbesitzern die energetische Modernisierung ihrer Gebäude zu günstigen Konditionen ermöglichen soll und damit die Energiewende insbesondere im Heizungskeller voranbringen wird.

982 Geldscheine und Thermostat / Foto: gourmecana / stock.adobe.com

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.

KfW: Energieeffizient Bauen

Wer ein Wohngebäude energieeffizient neu baut, dem winken Fördermittel aus dem Programm 153 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung wird in dem als Kredit mit einem effektiven Jahreszins von -0,5 Prozent ausgestalteten Programm in Form eines Tilgungszuschusses gewährt. Dieser Tilgungszuschuss wurde mit Wirkung zum 24. Januar 2020 um 10 Prozentpunkte aufgestockt. Für ein Gebäude nach dem Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ sind statt bisher 5 Prozent nun bis zu 15 Prozent Zuschuss möglich. Für den Standard „KfW-Effizienzhaus 40“ gibt es bis zu 20 Prozent und für ein „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss. Die Kredithöhe ist auf 120.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf 30.000 Euro je neu gebauter Wohneinheit begrenzt.

KfW: Energieeffizient Sanieren

Für die energetische Sanierung bestehender Gebäude auf einen KfW-Effizienzhausstandard werden Kredite mit Tilgungszuschüssen über das Programm 151 angeboten sowie zusätzlich auch Zuschüsse ohne einen Kredit über das Programm 430. Die Kredittilgungszuschüsse wurden mit Wirkung zum 24. Januar 2020 um 12,5 Prozentpunkte aufgestockt und die Direktzuschüsse ohne Kredit um 10 Prozentpunkte, sodass die Förderung beider Zuschussarten nun gleichauf liegt. Für eine Sanierung auf den Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ winken bis zu 40 Prozent Zuschuss, begrenzt auf maximal 48.000 Euro je Wohneinheit. Die Höhe der Zuschüsse sinkt, wenn nur ein geringerer Standard erreicht wird. Tabellen mit allen Zuschusshöhen finden Sie auf der Webseite der KfW. Für Einzelmaßnahmen ohne das Erreichen eines KfW-Effizienzhausniveaus werden über das ebenfalls um 12,5 Prozentpunkte aufgestockte Kredit-Programm 152 nunmehr 20 Prozent der Investitionskosten, maximal aber 10.000 Euro je Wohneinheit, als Tilgungszuschuss geleistet.
www.kfw.de

982 Solarthermie auf dem Dach / Foto: bilanol / stock.adobe.com

BAFA: Heizungsmodernisierung

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – administrierte „Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ besteht inzwischen seit über 20 Jahren und hat mit rund 3 Milliarden Euro bereits ein Investitionsvolumen von etwa 20 Milliarden Euro angeschoben. Das Programm wurde durch das Klimapaket mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollkommen umstrukturiert. An die Stelle von festen Zuschüssen treten nun – wie bereits bei der KfW – einfach nachvollziehbare Fördersätze bezogen auf die Investitionssumme. Mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent sind die neuen Fördersätze drastisch höher als die bisherigen Pauschalen. Förderfähig sind die Installation von Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen und Hybridheizungen, wie beispielsweise Gas-Brennwertthermen mit Solarunterstützung. Obwohl der Kohle- und Atomausstieg noch nicht vollzogen und Strom damit noch lange nicht vollständig erneuerbar ist, fördert das Programm auch Stromwärmepumpen. Ein zusätzlicher Bonus winkt, wenn eine Heizölheizung durch eine der geförderten Wärmequellen ersetzt wird. Die Fördersätze können der Tabelle entnommen werden. Eine Kombination mit dem KfW-Programm 153 oder dem KfW-Ergänzungskredit 167 ist möglich.
BAFA: Heizen mit Erneuerbaren Energien

Das BAFA Heizungs-Förderprogramm
Normaler
Zuschuss
Bei Austausch
einer alten
Ölheizung
Wärmepumpen 35 % 45 %
Biomasseheizungen
(z.B. Pelletheizung)
EE-Hybridheizungen
(z.B. Biomasse mit
Solarunterstützung)
Gas-Hybridheizungen
(z.B. Gas-Brennwertheizung
mit Solarunterstützung)
30 % 40 %
Nachrüstung oder
Erweiterung von
Solarthermieanlagen
30 %
BAFA: Energieberatungszuschuss

Wer energetisch bauen oder sanieren möchte, steht vor einem Berg an Fragen, auf die es aufgrund der individuellen Unterschiede von Haus zu Haus keine pauschalen Antworten gibt. Was kostet welche Maßnahme und fehlt es meinem Haus eher an einer besseren Fassaden-, Dach- oder Kellerdeckendämmung? Oder an neuen Fenstern, einer effizienteren Heizung oder ist vielleicht eine ganz andere Maßnahme sinnvoller? Antworten auf diese Fragen gibt der Bund der Energieverbraucher seinen Mitgliedern telefonisch und per E-Mail.

Oftmals ist es aber deutlich sinnvoller, wenn ein professioneller Energieberater vor Ort mit fachkundigem Blick das Gebäude durchleuchtet. Dafür hat der Gesetzgeber den Zuschuss für eine Vor-Ort-Energieberatung mit Wirkung zum 1. Februar 2020 von 60 auf 80 Prozent der Beratungskosten aufgestockt. Gedeckelt ist die Förderung auf einen Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser. Forciert wird insbesondere die Ausstellung von „individuellen Sanierungsfahrplänen“ (iSFP). Ein solcher iSFP stellt auf Basis eines standardisierten Verfahrens alle für ein Gebäude geeigneten Maßnahmen zur energetischen Sanierung umfassend und anschaulich dar.
BAFA: Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Erfolgreiche Energieberatersuche

Einen guten Energieberater zu finden ist allerdings nicht leicht. Viele Handwerker und Schornsteinfeger erwerben mit ein paar Schulungsstunden die nötige „Qualifikation“ für die vom BAFA sowie der KfW geförderten Beratungen und empfehlen dann eine Maßnahme aus dem von ihnen erlernten Gewerk – oftmals verbunden mit einer zweifelhaften Empfehlung für einen „befreundeten“ Kollegen oder den eigenen Familienbetrieb. Daher sollte man bei der Beratersuche auf dessen Qualifikation und Unabhängigkeit unbedingt großen Wert legen.

Eine aktuelle Liste qualifizierter Energieberater, die dem Bund der Energieverbraucher positiv bekannt sind, finden Sie stets im Serviceteil des Vereins. Eine umfangreiche Datenbank mit einer Umkreissuche um Ihren Wohnort finden Sie zudem in Form der interaktiven „Energieeffizienz-Expertenliste“ der Deutschen Energieagentur (Dena) im Internet. Wählen Sie für eine gute Suche in der Suchmaske stets alle Qualifikations-Checkboxen aus, außer – sofern nicht im Einzelfall zutreffend – „KfW-Effizienzhaus Denkmal“. Bei den Suchergebnissen werden Ihnen Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Fensterbauer und andere Handwerker, die zumeist eher nebenbei beraten, aber einen Anspruch auf Listung in der Datenbank haben, entsprechend gekennzeichnet.
EnergieeffizienzExperten - Suchoptionen

Geld für Pumpen und Brennstoffzellen

Wer seiner alten Heizungsanlage eine Hocheffizienzpumpe und einen hydraulischen Abgleich verpasst, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent seiner Investition.

Geld für Pumpen und Brennstoffzellen

(14. September 2016) Wer seiner alten Heizungsanlage eine Hocheffizienzpumpe und einen hydraulischen Abgleich verpasst, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent seiner Investition. Eigentümer und Anlagenbetreiber können den Zuschuss online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wichtig: Vor dem Maßnahmenbeginn muss der Prozess auf BAFA-Seite abgeschlossen sein, sonst erlischt der Förderanspruch. Auch für den Einbau von stationären Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis fünf Kilowatt (kW) gibt es einen Zuschuss.

982 Fördermittel / Foto: Fotolia.com/bluedesign

Die Höhe der Förderung hängt von der Leistung der Anlage ab und geht bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Eigentümer von Wohngebäuden können den Zuschuss über die KfW-Bank ab dem 31. August 2016 beantragen.

Neue Förderprogramme

Heizungsmodernisierung

Neue Förderprogramme

(24. März 2016) Nahezu unbemerkt stehen seit dem 1. Januar 2016 165 Millionen Euro zusätzlich an Fördermitteln für Energieeffizienzsanierungen von Gebäuden zur Verfügung. Im Detail sind die Förderbedingungen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) leider kompliziert und nur von Experten zu durchschauen.

Grundsätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 6.250 Euro pro Wohneinheit. Antragstellung und Zusagen sind ab dem 1. April 2016 möglich – mit der Planung sollten Interessenten aber schon zuvor starten. Die Mittel des Programms sind begrenzt. Das Gesamtförderpaket besteht aus den Teilpaketen Heizungserneuerung, Lüftungsanlagen und einer Qualitäts- sowie Beratungsoffensive. Später soll eine Förderung von Brennstoffzellen hinzukommen. Die neuen Heizungsförderungen ergänzen und verbessern schon bestehende Förderprogramme. Zum Beispiel werden die Fördersätze für den Austausch veralteter Heizungen um 20 Prozent erhöht, sofern dabei Solartechnik zum Einsatz kommt.

Informationen finden Sie unter Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und BMWi sowie einen Überblick über alle Förderprogramme unter www.foerderdata.de

Mehr Zuschuss für erneuerbare Wärme und Beratung

Die Förderprogramme sind attraktiver geworden

Mehr Zuschuss für erneuerbare Wärme und Beratung

(14. April 2015) Seit April 2015 gibt es mehr staatliches Geld für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung. Im Vergleich zur PV fristet die regenarative Wärme sehr zu Unrecht ein Schattendasein. Während im Strommarkt die Erneuerbaren schon einen Anteil von 28 Prozent liefern, sind es im Wärmemarkt nur zehn Prozent. Bis 2020 sollen daraus 14 Prozent werden. Deshalb wurde die Förderung von Solaranlagen, Biomasse und Wärmepumpen nach dem Marktanreizprogramm (MAP) deutlich erhöht. Die Förderungen sind jeweils aufgeteilt in Basis-, Innovations- und Zusatzförderung.

Solarthermische Anlagen

Solaranlagen zur reinen Trinkwassererwärmung sind nun im Gebäudebestand wieder förderfähig, nicht jedoch im Neubau. Für Anlagen zwischen 3 und 10 Quadratmetern Kollektorfläche gibt es 500 Euro Förderung, für Anlagen zwischen 11 und 40 Quadratmetern 50 Euro je Quadratmeter. Zusätzlich gibt es für Kollektorflächen zwischen 20 und 100 Quadratmetern eine Innovationsförderung von 100 Euro je Quadratmetern im Altbau und 75 Euro je Quadratmeter im Neubau, alternativ einmalig 45 ct pro Kilowattstunde Jahresertrag, sofern ein Wohngebäude mehr als drei Wohneinheiten hat oder für Nichtwohngebäude mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche. Für Ein- oder Zweifamilienhäuser gibt es diese Innovationsförderung bei mehr als 50 Prozent solarem Deckungsgrad und einem einem Transmissionswärmeverlust unter 70 Prozent des EnEV-Standards.

Solaranlagen zur Heizungsunterstützung erhalten bis 14 Quadratmeter Kollektorfläche eine Basisförderung von 2.000 Euro im Bestand, zwischen 15 und 40 Quadratmeter 140 Euro je Quadratmeter.  Im Neubau gibt es keine Förderung. Zusätzlich erhalten solche Anlagen im Altbau eine Innovationsförderung von 200 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, im Neubau 150 Euro oder einmalig 45 ct pro Kilowattstunde Jahresertrag, sofern ein Wohngebäude mehr als drei Wohneinheiten hat oder ein Nichtwohngebäude mit über 500 Quadratmetern Nutzfläche.

Erweiterungen von Solaranlagen werden mit 50 Euro je Quadratmetern bezuschusst.

Hinzu kommt eine Zusatzförderung von 500 Euro, wenn mit der Solaranlage gleichzeitig ein Biomassekessel, ein Brennwertkessel, eine Wärmepumpe angeschafft wird oder ein Wärmenetzanschluss erfolgt. Ferner gibt es einen Gebäudeeffizienzbonus von 50 Prozent der Basis- bzw. Innovationsförderung für Wohngebäude mit KfW Effizienzhaus 55. Optimierungsmaßnahmen (neue Heizkörper, voreinstellbare Thermostatventile, Entsorgung alter Öltanks, notwendige Maler- und Putzarbeiten) mit Errichtung der Anlage werden mit zehn Prozent der Investionen zusätzlich gefördert, nachträgliche Optimierungen drei bis sieben Jahre nach der Errichtung mit 100 bis 200 Euro.

Biomasseförderung

Neue Pelletöfen mit Wassertasche zwischen 5 und 100 kW Heizleistung erhalten im Bestand eine Förderung von 2.000 Euro oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter in Höhe von 2.000 Euro im Neubau und 3.000 Euro im Bestand. Pelletkessel erhalten 3.000 Euro Basisförderung im Bestand oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder Brennwertheizungen von 3.000 Euro im Neubau und 4.500 Euro im Bestand. Pelletkessel mit Pufferspeicher erhalten 3.500 Euro Basisförderung im Bestand oder 80 Euro je kW. Oder eine Innovationsförderung für Anlagen mit Partikelfilter oder Brennwertheizungen von 3.500 Euro im Neubau und 5.250 Euro im Bestand. Auch neue Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel werden gefördert. Die Zusatzförderung entspricht der von oben dargestellten Zusatzförderung von Solaranlagen.

Wärmepumpen

Luftwärmepumpen werden mit 1.300 Euro oder 40 Euro je kW Basisförderung gefördert, 1.500 Euro gibt es für leistungsgeregelte Anlagen. Sole-Wasser, Wasser-Wasser, Sorptions und gasbetriebene Anlagen erhalten eine Basisförderung von 4.000 Euro bzw 4.500 Euro für Erdsonden-, gasbetriebene oder Sorptionsanlagen, bzw 100 Euro je kW. Anlagen mit Arbeitszahlen über 4,5 oder verbesserter Systemeffizienz erhalten im Bestand einen Zuschlag von 50 Prozent der Basisförderung und werden auch im Neubau wie im Bestand gefördert. Die Zusatzförderung entspricht den Solaranlagen. Darüber hinaus gibt es einen Lastmanagementbonus von 500 Euro.

Visualisierung

Die Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien in öffentlichen Einrichtungen, Kirchen oder gemeinnütziger Träger wird mit bis zu 1.200 Euro gefördert.

Optimierung bereits geförderter Anlagen

Auch die Optimierung bereits geförderter Anlagen, deren Förderung zwischen drei und sieben Jahren zurückliegt, wird mit bis zu 200 Euro gefördert.

Gewerbe

Auch Gewerbebetriebe können die Förderung in Anspruch nehmen. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen dabei eine höhere Förderung.

Verfahren

Die Förderung für Solaranlagen, Biomasse und Wärmepumpen läuft über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschüsse können bis neun Monate nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung hat man dabei aber nur, solange noch Fördermittel im Topf sind.

Bei Neubauten und bei Innovationsförderung müssen die Förderanträge vor Baubeginn gestellt werden. Unternehmen müssen stets vor Baubeginn die Mittel beantragen.

Material:
Neue Impulse für den Wärmemarkt

Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt

Neue Impulse für den Wärmemarkt

(30. März 2015) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Novelle der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm, MAP) vorgelegt. Mit einem Volumen von über 300 Mio Euro pro Jahr ist es das zentrale Instrument zum Ausbau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Gefördert werden ab dem 1. April private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen oder größere Heizwerke, die erneuerbare Energien nutzen, und in Wärmenetze, die erneuerbar erzeugte Wärme verteilen.

Die Förderung unterstützt dabei primär die Errichtung von Anlagen im Gebäudebestand. Im Neubau ist eine Förderung nur bei bestimmten innovativen Anlagentypen vorgesehen. Mit innovativen Elementen, wie der Einführung einer ertragsabhängigen Förderung bei Solarthermie und anspruchsvollen Effizienzkriterien, setze das MAP neue Maßstäbe für die Heizungsbranche, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Über verbesserte Förderanreize solle der Zubau erneuerbarer Energien im Wärmemarkt deutlich beschleunigt werden.

Wärmewende

Förderung durch KfW-Kredite

Wärmewende: Förderung durch KfW-Kredite

(9. Juli 2014) Auch einzelne Sanierungsmaßnahmen in vor 1985 gebauten Häusern werden durch zinsgünstige KfW-Kredite über das Programm 152 staatlich gefördert: Wärmedämmung von Wänden, Dächern, Kellern und Geschossdecken, Erneuerung von Fenstern und Türen, Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen und nicht zuletzt die Erneuerung oder Optimierung von Heizungen. Auch Beratungs- und Planungskosten werden gefördert.

Maximal werden je Wohnung 50.000 Euro bewilligt, die Abwicklung und Besicherung erfolgt über die Hausbank. Es sind technische Mindestanforderungen einzuhalten, aber es muss insgesamt kein Niedrigenergiehaus entstehen. Der Zinssatz beträgt ein Prozent mit zehn Jahren Laufzeit, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent.

KfW Sanierungsfinanzierung

Bessere Förderung

KfW Sanierungsfinanzierung: Bessere Förderung

(25. März 2013) Nach dem Scheitern des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Vermittlungsausschuss werden die KfW-Fördermittel bis jährlich 300 Millionen Euro für das bestehende Programm „Energieeffizient Sanieren“ erhöht.

982 Fassade

Die neuen Förderbedingungen, von denen insbesondere private Eigentümer profitieren, sind bereits gültig:

  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 auf 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 auf 25 Prozent der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit.

Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 Prozent) angehoben. Eine Antragstellung wird ab 1. März 2013 über die Hausbanken möglich sein.

Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:

  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von zehn auf 12,5 Prozent  des Zusagebetrages, maximal 9.375 Euro je Wohneinheit.
  • Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5 auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit.
Vater Staat saniert mit

Sanieren spart bares Geld

Vater Staat saniert mit

Sanieren spart bares Geld: Wer sein Haus mit einer modernen Wärmedämmung versieht, kann den Heizbedarf selbst an bitterkalten Wintertagen halbieren. Ähnliches gilt für neue Heizungen und wer zusätzlich von Frühling bis Herbst per Solaranlage die Energie vom Himmel holt, hat wahrlich sonnige Aussichten. Das gilt erst recht dann, wenn sich der Staat an der Finanzierung beteiligt.

(18. März 2011, aktualisiert 3. September 2012) Leider sind die staatlichen Fördermittel in den vergangenen Jahren gekürzt statt ausgeweitet worden. Es steht insgesamt also weniger Geld zur Verfügung. Zudem haben sich die Vorschriften für Bauen, Sanierung und den Einsatz Erneuerbarer verschärft. Unter dem Strich bedeutet das weniger Geld bei strengeren Bedingungen. Die Energiedepesche gibt einen Überblick über die aktuellen Programme und die jeweiligen Auflagen.

982_Haus im Winter mit Wollmütze

Zunächst gilt es, zu unterscheiden zwischen

  • Krediten und Zuschüssen für energetische Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien durch die bundeseigene Förderbank KfW (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau), zu beantragen über die Hausbank (Zuschüsse direkt bei der KfW)
  • Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP), die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet
  • Zuschüssen zu einer Energieberatung nach dem Vor-Ort-Beratungsprogramm durch das BAFA.

Die Förderungen von KfW und BAFA lassen sich kombinieren. Darüber hinaus gibt es viele Hundert regionale Förderprogramme durch Bundesländer, Kreise, Kommunen und Versorgungsunternehmen. Bauherren und Eigentümer, die renovieren wollen, sollten daher mit einem Fördermittelrechner im Internet prüfen, welche dieser Programme für sie in Frage kommen, zum Beispiel www.baufoerderer.de.

Wiederauflage der KfW-Programme

Ab 1. März 2011 fördert die KfW wieder Einzelmaßnahmen für die Sanierung von Wohnungen oder Häusern, zum Beispiel Wärmedämmung, Fenstertausch, Lüftungseinbau oder Heizungserneuerung. Zum Förderprogramm mit der Bezeichnung „152" gehört auch die Unterstützung entsprechender Planungsleistungen. Man kann einen zinsgünstigen Kredit für zehn, 20 oder 30 Jahre bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit erhalten oder einen einmaligen Zuschuss (Programm „430"). Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Bauantrag für das zu modernisierende Gebäude vor dem 1. Januar 1995 gestellt wurde. Ein Sachverständiger bestätigt die Angemessenheit der Sanierung. Fachunternehmen müssen die Arbeiten durchführen. Dabei gelten jedoch strengere technische Mindestanforderungen als die der aktuellen EnEV. So müssen die Mauern einen Dämmwert von maximal U=0,2 aufweisen, während die EnEV von 2009 lediglich einen Wert von u = 0,24 vorschreibt.

KfW-Effizienzhaus

Wird das ganze Haus saniert, gewährt die KfW eine Unterstützung, wenn das für Neubauten geltende Niveau zu mindestens 115 Prozent erreicht wird (Programm „151"). Der Zuschuss richtet sich nach dem Sanierungsergebnis: Erreicht man 55 Prozent (KfW-Effizienzhaus 55), dann bekommt man höchstens 13.125 Euro, bei 115 Prozent gibt's höchstens 5.625 Euro. Der Tilgungszuschuss bei der Darlehensvariante beträgt 12,5 Prozent der Sanierungskosten fürs Effizienzhaus 55 und 2,5 Prozent fürs Effizienzhaus 115. Achtung: Der Antrag ist schon vor Baubeginn zu stellen!

Solarkollektoren

Warmes Wasser zum Duschen oder Baden gibt's gratis von der Sonne – doch wer nur sein Warmwasser solar erwärmen möchte, bekommt dafür kein Geld vom Staat mehr. Anders sieht es aus, wenn Eigentümer in größere Kollektorflächen investieren, um auch die Heizung mit Sonnenkraft zu unterstützen. Dafür gewährt das BAFA bei Altbauten (gebaut vor 2009) einen Zuschuss in Höhe von 90 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Bei einer Erweiterung einer bestehenden Solaranlage beträgt der Förderbetrag 45 Euro je Quadratmeter. Für Kollektoren in Mehrfamilienhäusern gibt es ein extra Förderprogramm der KfW: „Erneuerbare Energien Premium". Wird zusätzlich ein Heizkessel ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel getauscht, dann gibt es einen zusätzlichen Kesseltauschbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 nur noch 500 Euro.

PV-Anlagen

In der Regel finanziert man seine Solarstromanlage dadurch, dass man den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeist und dafür – abgesichert durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – 20 Jahre lang eine über diese Dauer festgelegte Vergütung vom lokalen Netzbetreiber erhält.

Wärmepumpen

Wer einen Neubau mit Wärmepumpen plant, der geht bei Förderprogrammen leer aus: Zuschüsse gibt es nur, wenn Wärmepumpen ein bestehendes Heizsystem ersetzen. Dazu müssen die Pumpen eine Leistungszahl von mindesten 3,8 (Erdwärmepumpen) oder 3,5 (Luftwärmepumpen) erreichen. Ein Fachunternehmen muss dies nachweisen. Erdwärmepumpen werden mit 2.400 Euro gefördert plus einem Zusatzbetrag, wenn die Anlagen mehr als 10 kW Leistung hat. Für jedes 10 kW Leistung übersteigendes kW gibt es 120 kW für Anlagen bis 20 kW und 100 Euro für Anlagen über 20 kW. Bei Luftwärmepumpen gibt es 900 Euro für Anlagen bis 20 kW und 1.200 Euro für Anlagen über 20 kW. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Wärmepumpen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.

Biomasse

Das BAFA fördert in Altbauten (gebaut vor 2009) Holzschnitzel- und Pelletheizungen mit mindestens fünf Kilowatt Leistung mit 36 Euro je Kilowatt Leistung. Bei automatischen Pelletkesseln beträgt die Mindestförderung 2.500 Euro, bei Pelletöfen mit Wassertasche 1.000 Euro. Holzhackschnitzelanlagen werden pauschal mit 1.000 Euro je Anlage gefördert. Bei den Zuschüssen gehen jedoch Pelletöfen leer aus, wenn sie nicht an die Heizung angeschlossen sind. Auch emissionsarme Scheitholzvergasserkessel werden mit 1.000 Euro gefördert. Zusätzlich zur Basisförderung kann für alle Biomasseanlagen ein Kombinationsbonus von 600 Euro, ab 1.1.2012 500 Euro beansprucht werden, wenn eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage mitinstalliert wird.

Blockheizkraftwerke (BHKW)

Auch BHKW-Betreiber haben Anspruch auf Fördergelder: So besteht auf Erdgas zum Heizen eine Energiesteuer, die auf Antrag zurückerstattet wird, wenn ein BHKW zum Einsatz kommt. Das sind 0,55 Cent je Kilowattstunde Brennstoff.

Für ins Netz eingespeisten Strom erhält der BHKW-Betreiber den „üblichen Preis", den das Gesetz festlegt. Danach gilt als üblicher Preis der durchschnittliche Tarif für Baseload-Strom an der Strombörse EEX im jeweils vorangegangenen Quartal – im 4. Quartal 2010 betrug dieser Wert 5,1 Cent je Kilowattstunde.

Kommen erneuerbare Energien in einem BHKW zum Einsatz, dann wird der eingespeiste Strom nach dem EEG abgerechnet. Je nach Brennstoff (Biogas, Pflanzenöl, Holz) und -verschiedenen Kriterien kann die Vergütung zwischen elf und 30 Cent pro Kilowattstunde liegen.

Zu der energetischen Gebäudesanierung, die durch Kredite und Zuschüsse der bundeseigenen KfW-Förderbank gefördert wird, zählt auch die Installation von BHKW (siehe oben).

Beispiel: Darlehen und Zuschüsse zur Sanierung eines Zweifamilienhauses

Ein Zweifamilienhaus mit 147 Quadratmeter Wohnfläche aus dem Jahr 1958 verbraucht im Jahr 38.000 Kilowattstunden Energie für 2.700 Euro. Nach der Wärmeschutzverordnung 2009 (EnEV 2009) würde dieses Haus, neu gebaut, nur 9.000 Kilowattstunden für 640 Euro verbrauchen, also 75 Prozent weniger. Maßgeblich für die Förderung ist aber nicht die verheizte Energie – Endenergie genannt, sondern die zur Bereitstellung dieser Endenergie notwendige Primärenergie. Hier liegt der Ist-Wert bei 42.000 Kilowattstunden, der EnEV 2009-Wert bei 11.400 Kilowattstunden.

Gönnt man diesem Haus eine Rundumsanierung, dann senkt man den Energieverbrauch auf 8.500 Kilowattstunden für 650 Euro: Außenwanddämmung 14 cm dick (16.000 Euro), neue Fenster (7.000 Euro), Haustür (5.000 Euro), Kellerdeckendämmung (6.000 Euro), Dachdämmung (13.000 Euro), neuer Gas-Brennwert-Heizkessel (8.000 Euro), Solaranlage zur Heizungsunterstützung (15.000 Euro). Gesamtkosten: 70.000 Euro. Der Primärenergieverbrauch liegt bei 9.500 Kilowattstunden. Damit erreicht man bei der Primärenergie (9.500/11.400 = 0,83) 83 Prozent des EnEV-Hauses, also ein Effizienzhaus 85.

Von der KfW bekommt man über die Hausbank ein Darlehen über höchstens 75.000 Euro je Wohneinheit (100% Auszahlung, 30 Jahr Zinsbindung, fünf tilgungsfreie Jahre, 3 % Zinsen (2.300 Euro Zinsen jährlich), Tilgungszuschuss 7,5 Prozent = 5.400 Euro. Alternativ kann man statt eines Darlehens auch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 12,5 Prozent höchstens 9.375 Euro je Wohnung bekommen, hier also 8.750 Euro. Tilgungszuschuss und Zuschusshöhe sind unterschiedlich hoch für ein Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 oder 55.

Würde man statt der Gas-Brennwertheizung eine Pelletsheizung einbauen, dann betrügen die Kosten dafür zwar 17.000 Euro statt der 8.000 Euro für einen Gas-Brennwertkessel, dadurch erhöhten sich die Gesamtsanierungskosten auf fast 80.000. Dafür würde man aber einen sehr geringen Primärenergiebedarf erreichen von nur 4.200 Kilowattstunden. Dadurch erreicht man ein Effizienzhaus 55. Der Tilgungszuschuss beträgt hier 12,5 Prozent der Baukosten 10.000 Euro und der einmalig Zuschuss 17,5 Prozent oder 14.000 Euro.

Verzichtet man auf eine Rundumsanierung und begnügt sich mit einer einzigen Maßnahme (zum Beispiel Heizkesselerneuerung), dann bekommt man keinen einmaligen Zuschuss. Auch der Tilgungszuschuss entfällt. Zudem muss ein Experte bestätigen, dass diese Maßnahme insgesamt sinnvoll ist. Die Förderung reduziert sich dann auf ein Darlehen mit den oben beschriebenen Konditionen.

letzte Änderung: 13.07.2022