Gründungs- und Info-Treffen.
13. Oktober 2006 in der Gaststätte Tresor, Bahnhohstraße 90 in Ingelheim
(14. Oktober 2006)
- Top 1 Vortrag: Die gesetzlichen Möglichkeiten, die Gas und Stromrechnung der Rheinhessischen auf einen angemessenen Preis zu kürzen.
- Top 2 Erfahrungsbericht eines Preisverweigerers, der seit 2 Jahren die Erhöhung ablehnt.
- Top 3 Fragen / Anregungen / Diskussion
zu Top 1:
Im Vortrag wurden Die rechtlichen Möglichkeiten, die möglichen Folgen und Kostenersparnis, Zeitaufwand und Risiko erklärt. (Zeitaufwand pro Rechnungseinspruch: ca 1 Stunde / Kostenersparnis pro Kunde: ca 50 bis 200 Euro Jährlich / Risiko: 10 Euro für Prozeßkostenfonts)
zu Top 2:
Ein Preisverweigerer berichtete, daß er seit 2 Jahren jegliche Preiserhöhungen der Rheinhessischen ablehnt. Als Reaktion seien zwei Briefe eingegangen. Der erste Brief bestätigte den Eingand des Unbilligkeitseinwands. Im zweiten Brief teilte die Rheinhessische mit, dass sie eine reduzierte Einzugsermächtigung nicht akzeptieren. Statt dessen solle der Verweigerer einen Dauerauftrag mit den geringeren Abschlägen einrichten. Seither erhält der Kunde jährlich eine Rechnung mit den Originalpreisen der Rheinhessischen, von denen er aber nur seinen reduzierten Strom- und Gaspreis überweist. Mahnungen oder Verwarnungen hat er nicht erfahren.
zu Top 3:
Teilnehmerfragen betrafen die Situation in Mietswohnungen, in denen der Mieter nicht direkt Kunde der Rheinhessischen ist. Vorschlag Mieterversammlung einberufen, Kürzungsmöglichkeit erklären und vom Vermieter die Gaspreiskürzung verlangen. Auf Erfahrungen des BdE zurückgreifen.
Fragen kamen von Vermietern, wie die Nebenkostenrechnungen bem Billigkeitseinwand laufen sollen. Vorschlag war, die Rechnung der Rheinhessischen, die ja den vollen Betrag ausweist, auch weiterhin den Mietern in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig sollen die Mieter über den Einwand informiert werden und dass ihr eingesparter Rechnungsbetrag auf einem Konto vorläufig ruhe.
In der Diskussion zeigte sich die Wut der Verbraucher auf die Rheinhessische. Deutlich wurden aber auch die Befürchtungen bei einem Einwand: Angst vor Gassperre, Angst vor Gerichtsprozess, keine Zeit, zu mühsam, keine Lust, keine Ahnung. Als Abhilfe wurde Information vorgeschlagen.
Als erster Termin für einen gemeinsamen Einwand wurde der 1. November vorgeschlagen. Wenn noch weitere Leute sich der Verweigerung anschließen wollen, ist das bis 25. Oktober möglich.
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