ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)
Keine Mietkosten für Rauchmelder

Betriebskosten: Keine Mietkosten für Rauchmelder

Von Leonora Holling

(18. März 2020) Vermieter können die Mietkosten von Rauchwarnmeldern nicht als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Dies entschied kürzlich das Amtsgericht Leonberg (Az. 2 C 11/19). Zwar bestehe eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen, allerdings können Vermieter grundsätzlich Anschaffungskosten für die notwendige Gebäudeausstattung nicht auf die Mieter umlegen. Auch dann nicht, wenn anstelle der notwendigen Anschaffungskosten durch Anmietung der Geräte laufende Mietkosten entstehen, so die Richter.

263 Rauchmelder Montage / Foto: auremar / stock.adobe.com

Umlagefähige Mietgeräte sind nur im Fall von Geräten zur Verbrauchserfassung zulässig. Beispielsweise bei Wärmemengenzählern, Wasseruhren und Heizkostenverteilern.

letzte Änderung: 30.06.2022