Mietnebenkosten: Kostenbremse für Kabelanschlüsse
Von Leonora Holling
(17. März 2021) Bisher hatten Kabel-TV-Unternehmen leichtes Spiel: Vermieter konnten einen Anschluss an das Kabel-TV-Netz für alle Wohnungen bestellen und die Kosten für den Anschluss über die Mietnebenkosten an die Bewohner weiterreichen. Unabhängig davon, ob die einzelnen Mietparteien das Koaxialkabel tatsächlich nutzen wollen. Hintergrund dieser Abweichung vom Grundsatz „wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“ ist das sogenannte „Nebenkostenprivileg“, welches auch für Kabel-TV-Anschlüsse gilt. Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Umlagemöglichkeit streichen zu wollen.
Mieter und Vermieter in Mehrfamilienhäusern sollten sich daher darauf einstellen, dass die Kosten eines Kabelanschlusses demnächst nicht mehr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Eine entsprechende Änderung der Betriebskostenverordnung soll mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auch für bestehende Mietwohnungen wirksam werden. Sollte die Änderung in der geplanten Form kommen, müssten nur noch diejenigen Hausbewohner Kabelgebühren zahlen, die das Breitband- und TV-Angebot vom Kabelanbieter nutzen.