ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)
Monatliche Heizkosteninformation

Funktechnik: Monatliche Heizkosteninformation

Von Leonora Holling

(27. Juni 2022) Mit einer Novelle der Heizkostenverordnung wurden mit Wirkung zum Januar 2022 europäische Vorgaben zur Energieeffizienz national umgesetzt. Zusätzlich zur jährlichen Heizkostenabrechnung sollen Wohnungsbewohner eine monatliche Heizkosteninformation erhalten, sofern die Verbrauchsermittlung bereits mittels fernauslesbarer Messgeräte erfolgt. Nach Angaben der führenden Messdienstleister sei dies bereits bei einem Großteil der Liegenschaften mit Heizkostenverteilern der Fall. Eine Umrüstung bestehender Geräte ohne Funktechnik ist bis Ende 2026 verpflichtend. Ziel der neuen monatlichen Information ist es, Mieter in die Lage zu versetzen, ihr Verbrauchsverhalten besser mit dem anderer Haushalte vergleichen zu können. Die Heizkosteninformationen sollen dazu einen Vergleich zum Vorjahresverbrauch und dem Durchschnittsverbrauch enthalten. Hinzu kommen Angaben über Steuern, Abgaben sowie eingesetzte Brennstoffe. Dadurch sollen Haushalte ihr Heizverhalten bewusster und sparsamer gestalten.

Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass Mieterinnen und Mietern durch diese zusätzlichen Informationsmöglichkeiten keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist höchst fraglich, da die Kosten der Heizkostenabrechnung sowie die Mietkosten für die Funk-Messgeräte durch Vermieter auf ihre Mieter umlegbar sind. Somit werden die Mehrkosten der monatlichen Verbrauchsinformation absehbar zu einer weiteren finanziellen Belastung von Mietern führen – gleichwohl die Politik das Gegenteil in Aussicht stellt. Ob die monatlichen Informationen tatsächlich zu einer Verbrauchsminderung führen, ist ebenfalls fraglich. Alle diese Punkte sollen im Rahmen einer Evaluation in drei Jahren überprüft werden. 

letzte Änderung: 30.06.2022