ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)
Die Frage, welche Kleinreparaturen Mieter im Fall einer wirksamen vertraglichen Regelung selbst zu tragen haben und welche Reparaturen der Vermieter leisten muss, ist ein mietrechtlicher Dauerbrenner.

Kleinreparaturklausel

Von Leonora Holling und Louis-F. Stahl

(7. Dezember 2020) Die Frage, welche Kleinreparaturen Mieter im Fall einer wirksamen vertraglichen Regelung selbst zu tragen haben und welche Reparaturen der Vermieter leisten muss, ist ein mietrechtlicher Dauerbrenner.

260 Werkzeuge für Hausreparaturen / Foto: SkyLine / stock.adobe.com

Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab kürzlich einer Mieterin recht, die argumentierte, dass nur die Reparaturkosten für solche Teile durch den Mieter zu tragen sind, die einem häufigen Zugriff durch den Mieter ausgesetzt sind und dieser insoweit die Abnutzung beeinflussen kann. Dieser Auffassung folgte das Gericht in seiner Entscheidung (Az. 15 C 256/19). Eine Toilettenrohrdichtung, sowie eine Abwasserhebepumpe fallen, so das Gericht, nicht unter die Kleinreparaturklausel. Wohl aber die Kosten einer Steckdosenerneuerung, da die Steckdose der direkten Nutzung durch den Mieter unterliege. Außerdem müsse die Klausel den üblichen Höchstbetrag pro Reparatur sowie eine Höchstgrenze aller Kleinreparaturen innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsehen. Die Grenze des Zulässigen dürfe bei etwa 150 Euro pro Fall liegen.

letzte Änderung: 26.08.2021