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Preiswiderspruch bei sinkenden Sondervertragspreisen?

Von Leonora Holling

(12. Mai 2023) Viele Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen neuen Sondervertrag abgeschlossen haben, stellen derzeit aufgrund der schwankenden Großhandelspreise fest, dass ihr neuer Versorger aktuell noch günstigere Preise anbietet. Das ist ärgerlich, berechtigt aber nicht zu einem Preiswiderspruch oder einer Sonderkündigung des abgeschlossenen Vertrags. Anders als in manchen Vertragsgestaltungen außerhalb des Energiesektors gilt auch nicht der günstigste Preis des Anbieters. Nur wenn noch ein Widerrufsrecht für den neuen Vertrag besteht, kann man es nutzen, um den Preisvorteil doch noch zu erhalten.

letzte Änderung: 22.01.2024