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ED 04/14 Bürgerprotest: Beispiel Lübeck (S.18)
Besondere Hilfe für Wärmekunden

Verbraucherschutz: Besondere Hilfe für Wärmekunden

(24. März 2021) Mitglieder im Bund der Energieverbraucher erhalten kostenfrei telefonische Hilfe bei rechtlichen Problemen mit Energieversorgern durch zugelassene RechtsanwältInnen am Anwaltstelefon des Vereins. Zunehmend erreichen den Verein mehr und mehr Anfragen zu Wärmelieferverträgen von Fernwärme-, Nahwärme- und Contractingkunden.

Um diesen speziellen Fragen besser gerecht zu werden, hat der Verein analog zum bewährten Prosumerzentrum unter der Leitung von Louis-F. Stahl eine neue Expertengruppe zu Wärmlieferungsfragen unter der Leitung von Rechtsanwältin Leonora Holling eingerichtet. Hilfe erhalten Sie von unseren auf Wärmelieferungsfragen spezialisierten Anwältinnen unterstützt durch Ingenieure und Fernwärmeexperten, die teilweise zuvor selbst bei Versorgern gearbeitet haben und daher mit den Tricks der Versorger bestens vertraut sind. Zum Leistungsspektrum gehören insbesondere die Beantwortung von Fragen zu überhöhten Fernwärmepreisen sowie zu Vertragsbedingungen und der angemessenen Anschlussleistung. Welche Vertragslaufzeiten sind zulässig, welche Preiserhöhungen sind gerechtfertigt und was bedeuten die Ausstiegs- sowie Endschaftsklauseln in Ihrem Vertrag?

Besonders denjenigen, die erst noch überlegen, ob sie einen Wärmelieferungsvertrag abschließen sollen, wird empfohlen, sich vorab zu informieren, um mit dem potenziellen Wärmelieferanten auf Augenhöhe über Klauseln und Preise verhandeln zu können.

Sie erreichen Rechtsanwältin Leonora Holling telefonisch immer donnerstags zwischen 16:00 und 19:00 Uhr unter der Rufnummer 02224.12312-40 am Anwaltstelefon. Zur Beantwortung konkreter rechtlicher Fragen zu Vertragsklauseln sowie grundsätzlich bei technischen Fragen senden Sie bitte vorab einen Scan Ihres Vertrages an info@energieverbraucher.de.

letzte Änderung: 02.05.2023