Rekommunalisieren bringt nichts
(24. April 2013) Eine Analyse der Rekommunalisierung von Stromnetzen zeige, dass neun der zehn wichtigsten kommunalen Ziele aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen verfehlt werden, so eine Studie der Hamburger Unternehmensberatung Putz & Partner in Zusammenarbeit mit der Hamburg School of Business Administration (HSBA), die für 59 Euro unter www.putzundpartner.de bezogen werden kann.
Bei der Rücknahme der Stromnetze in öffentliche Zuständigkeit werde die Versorgung weder ökologischer noch sicherer oder effizienter als bisher. Auch das Ziel, über den Weg der kommunalen Versorgung den Wettbewerb zu steigern, sei als viertes der zehn wichtigsten Ziele zum Scheitern verurteilt. Eine Erreichbarkeit der vier Ziele durch Übernahme der Stromnetze sei sogar vollständig ausgeschlossen, weil rechtlich-regulatorische Hindernisse den Wünschen der Kommunen bei der Umsetzung unverrückbar im Wege stünden, so Putz & Partner. Die rechtlichen Vorgaben seien so weitreichend, dass es den Netzbetreibern z. B. durchs EnWG verboten sei, Einfluss auf den Aufbau von erneuerbaren Energieanlagen zu nehmen.
Wenig besser sehe es mit den Erfolgsaussichten für günstigere Preise, gesteigerte kommunale Erträge oder eine Stärkung der lokalen Wirtschaft aus. Der Untersuchung zufolge ist das zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber höchst unwahrscheinlich. Das gelte abschließend auch für bessere kommunale Einflussmöglichkeiten sowie Vorteile fürs Gemeinwohl, so die Analyse. Einzig das Infrastrukturmanagement lasse sich durch die Rückführung in kommunale Verantwortung verbessern.
Eine Rückführung der Stromverteilnetze in die öffentliche Hand sei nach Faktenlage in den meisten Fällen nicht sinnvoll, so das Fazit von Putz & Partner. Das stehe erkennbar im Widerspruch zur verbreiteten Stimmungslage in der Bevölkerung, die eine Rekommunalisierung tendenziell befürwortet. Für diese Diskrepanz gebe es zwei wesentliche Gründe: Erstens die fehlende Transparenz und hohe Komplexität des Verteilnetzbetriebs in Verbindung mit Aspekten wie Anreizregulierung, Unbundling und Auswirkung der Energiewende. Und zweitens die eher ideologisch statt fachlich geprägte Diskussion des Themas.