ED 01/20 Einladung zur Prosumertagung des Vereins (S.33)

Rohrkrepierer Mieterstromgesetz

Von Louis-F. Stahl

(6. November 2018) Das Mieterstromgesetz wurde von der Bundesregierung auf den Weg gebracht, damit Mieter von den Photovoltaikanlagen auf den Dächern ihrer Häuser profitieren können. Der Bund der Energieverbraucher kritisierte das Gesetz bei seiner Einführung als Bürokratiemonster, da es keine Vereinfachung bei der Umsetzung von Mieterstromprojekten bewirkt, sondern nur noch mehr bürokratische Hürden errichtet (Mieterstrom: Durchbruch per Gesetz?).

Doch wie sehr das Gesetz tatsächlich floppt, zeigen jetzt Zahlen der Bundesnetzagentur. Insgesamt wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes binnen knapp eines Jahres nur in 126 Häusern ein vom Mieterstromgesetz erfasstes Versorgungskonzept realisiert. Für das Jahr 2018 soll das Gesetz Mieterstromprojekte mit einem Volumen von 500.000 kWp anschieben. Tatsächlich wurden von Januar bis Juni 2018 nur Mieter-stromanlagen mit einer Leistung von 2.472 kWp errichtet. Damit wurde das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel bisher zu 0,5 Prozent erreicht.

letzte Änderung: 23.12.2018