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Sieg für den Bund der Energieverbraucher

Mit seiner Beschwerde gegen Netzentgeltbefreiungen hat der Bund der Energieverbraucher einen großen Sieg errungen. Die EU-Kommission hat daraufhin die Netzentgeltbefreiungen für stromintensive Unternehmen für rechtswidrig erklärt.
Von Aribert Peters

(15. Oktober 2018) Die Europäische Kommission hat am 28. Mai 2018 entschieden, dass die vollständige Befreiung von Netzentgelten, die in Deutschland bestimmten großen Stromverbrauchern in den Jahren 2012 und 2013 gewährt worden war, gegen die EU-Beihilferegeln verstieß.

Es gab keine Gründe dafür, diese Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte vollständig zu befreien. Die EU-Kommission stufte die Befreiung als eine wettbewerbsverzerrende „staatliche Beihilfe“ ein.

Deutschland muss jetzt die illegal gewährten Beihilfen zurückfordern. Allein für 2012 müssen rund 300 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Für das Jahr 2013 wurden noch keine Zahlen genannt. Gegen diese bisher unveröffentlichte Entscheidung wird vermutlich vor dem EuGH geklagt werden. Bis die Entscheidung Rechtskraft erlangt, wird es daher voraussichtlich noch eine ganze Zeit dauern.

Beschwerde von 2011

Der Bund der Energieverbraucher hatte am 28. November 2011 die EU-Kommission auf die illegalen Beihilfen aufmerksam gemacht, die große Stromverbraucher durch die Befreiung von der Zahlung der Netzentgelte erlangen. Im März 2013 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Die Untersuchungen der Kommission ergaben jetzt, dass die von den begünstigten Unternehmen nicht gezahlten Netzentgelte, staatliche Beihilfen sind. Denn die übrigen Stromverbraucher sind zur Zahlung dieser Umlage verpflichtet und der deutsche Staat übt die Kontrolle über diese Mittel aus.

Befreiungen sind Beihilfen

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Alle Stromverbraucher müssen die Netzbetreiber für die Dienste, die sie nutzen, bezahlen. Wenn bestimmte große Stromverbraucher von diesen Entgelten befreit werden, stellt dies eine unfaire Bevorteilung dar. Zudem wird die Last für die übrigen Verbraucher erhöht. Deswegen muss Deutschland nun die nicht gezahlten Entgelte von diesen Stromverbrauchern einfordern.“ (bdev.de/eunetz)

Neue Beschwerde

In Deutschland waren Stromverbraucher mit einem hohen Jahresverbrauch in den Jahren 2011 bis 2013 vollständig von der Zahlung der Netzentgelte befreit. Im Jahr 2014 wurde die vollständige Befreiung durch eine Gesetzesnovelle abgeschafft. Die seither geltende Regelung sieht jedoch noch sehr weitgehende Netzentgeltreduzierungen von 80 bis 90 Prozent vor.

Der Bund der Energieverbraucher machte die EU-Kommission am 11. Juni 2018 darauf aufmerksam, dass auch die bis heute geltende nahezu vollständige Reduzierung der Netzentgelte für eine Vielzahl an Stromgroßverbrauchern eine unzulässige staatliche Subvention darstellt. Die Reduzierung der Netzentgelte ist weitaus höher als die durch das Abnahmeverhalten verursachte Kostenersparnis für die Netzbetreiber. Unzweifelhaft handelt es sich bei der Reduzierung der Netzentgelte zum größten Teil um die Einräumung eines ungerechtfertigten geldwerten Vorteils, der dem Staat zuzurechnen ist. Diese Einschätzung teilt die EU-Kommission, wie aus dem Kommissionsbeschluss SA.34045 hervorgeht. (bdev.de/sa34045)

Steigende Kosten für Verbraucher

Die durch die Entgeltreduzierung entstehenden Mindereinnahmen bei den Netzkosten wird den nichtbefreiten Firmen und Verbrauchern als Zusatzlast aufgebürdet. Der Umfang dieser Subventionen ist erheblich und steigt von Jahr zu Jahr an. Damit steigt auch die dadurch verursachte Zusatzbelastung für die nicht privilegierten Verbraucher an (siehe Grafik).

370 Diagramm Verbraucher zahlen für fragwürdige Netzentgeltbefreiungen

Netzdienlichkeit zweifelhaft

Die Absurdität der Entgeltreduzierung wird besonders an einer Reihe von Beispielen deutlich, in denen solche Entgeltreduzierungen gewährt wurden. In Klammern sind die jeweiligen Aktenzeichen der Bundesnetzagentur angegeben: Mäntelhaus Kaiser (BK4S1-0006258), Baum Hotelbetrieb (BK4S1-0006276), Lebenshilfe Einrichtungen Worms (BK4S1-0006342), AWO Seniorenzentrum Rheindorf (BK4S1-0006309), Alten- und Pflegeheim Haus Europa (BK4S1-0006325), Netto Marken-Discount (BK4S1-0006288), Mövenpick Hotels Deutschland (BK4S1-0006441), Camping & Ostseeferienpark Walkyrien (BK4S1-0006664).

Zahlreiche Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber zweifeln darüber hinaus an der Netzdienlichkeit der teilweisen Entgeltbefreiungen durch die Vereinbarung individueller Netzentgelte. Das geht aus einer Befragung der Bundesnetzagentur hervor, über deren Ergebnis in einem Evaluierungsbericht berichtet wurde. Und auch die Bundesnetzagentur selbst hält das Ausmaß der Befreiungen für fragwürdig und nicht sachgerecht.

370 Diagramm Befragung der Verteilnetzbetreiber

Beschwerden auch aus Österreich

Auch in Österreich beschwert man sich über die deutschen Befreiungen. Die Begünstigungen in Deutschland haben einen Umfang erreicht, der in Österreich zu Forderungen von Gewerbebetrieben nach einer ebensolchen Beihilfe auch in Österreich führt. Die Kommission darf einen solchen Subventionswettlauf zwischen Mitgliedstaaten keinesfalls dulden. Die Arbeiterkammer Wien hat daher am 11. Juli 2018 eine eigene Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die deutschen Entgeltreduzierungen eingereicht. Darin heißt es: „Eine pauschale Befreiung von 80 bis 90 Prozent ist nicht als teilweise Verringerung einzustufen. Eine Umstellung von einer vollständigen auf eine nahezu vollständige Befreiung führt zu keiner anderen Bewertung, als die aktuell von der EU-Kommission getroffene“.

Berücksichtigung der Kostenverursachung

Die Netzentgeltreduzierung weicht deutlich vom Grundsatz der Kostenverursachung ab. Es werden erhebliche Nachlässe auf die Netzentgelte eingeräumt, obwohl es dafür keine Rechtfertigung durch geringere Kosten gibt. Im Gegenteil: Das derzeitige System der Netzentgeltreduzierung führt sogar zu höheren Netzkosten, weil die zeitgleiche Höchstlast durch die Prämierung von Verbräuchen mit hoher Nutzungsdauer erhöht wird. Ein Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur führt dazu aus: „Die Regelungen reizen ein gleichmäßiges Durchlaufen der Abnahmeleistung auch dann an, wenn aus Netzsicht inzwischen in Hochlastzeiten eine Leistungsreduzierung wünschenswert und gegebenenfalls erforderlich wäre.“
bdev.de/bnetza-netzentgeltsystematik und bdev.de/bnetza-evaluierungsbericht

Dr. Wolfgang Zander und Dr. Elfried Evers vom energiewirtschaftlichen Beratungshaus BET -Aachen hatten bereits vor drei Jahren in einem Beitrag für die Energiedepesche folgendes Fazit gezogen: „[Es] lässt sich feststellen, dass die Netzentgeltnachlässe nach § 19 Abs. 2 StromNEV von der Höhe der Reduzierung überzogen erscheinen, für den Ausgleich von Erzeugung und Entnahme kontraproduktiv wirken und einer effizienten Netznutzung entgegenstehen. Sie erhöhen die Kosten für die überwiegende Mehrheit der Netzkunden, ohne dass sie für das Gesamtsystem adäquate Vorteile bieten“. (siehe Falsche Anreize durch Netzentgeltnachlässe)

Betroffenheit unserer Mitglieder

Die etwa 12.000 Mitglieder des Vereins zahlen als Stromverbraucher die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Höhe von 0,37 Cent/kWh. Bei einem durchschnittlichen Privathaushalt sind das rund 13 Euro jährlich – in Summe 156.000 Euro nur für die Mitglieder des Vereins. Es sind aber auch 424 Gewerbetreibende Mitglied im Verein, die fallweise sehr hohe Stromverbräuche von mehreren Millionen Kilowattstunden jährlich haben. Hier summieren sich die Umlagen nach § 19 StromNEV auf noch viel ansehnlichere Beträge.

Weitere Energiepreisgeschenke für Großbetriebe

Energieintensive Industriebetriebe sind das Lieblingskind der Politik und werden, unterstützt von aufwendiger Lobbyarbeit, mit zahlreichen Vergünstigungen bedacht, die über Steuern oder Umlagen von den Nichtbegünstigten aufgebracht werden müssen. Laut Monitoring-Bericht der Bundesregierung beliefen sich die Begünstigungen im Jahr 2012 bereits auf 13 Milliarden Euro und sind seither deutlich angestiegen.
Zum Beispiel entschädigt die Strompreiskompensation energieintensive Betriebe darüber hinaus für den Kauf von CO2-Zertifikaten in Höhe von 185 Mio. Euro im Jahr 2015.

Gerade der verhätschelten Exportindustrie geht es prächtig: Der Außenhandelsüberschuss lag 2017 bei 245 Mrd. Euro. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drs. 18/9112 vom 7. Juli 2016) bezifferte die Bundesregierung einige der Industriesubventionen.

Der Bund der Energieverbraucher fordert die Abschaffung der Industrieprivilegien beim Energiebezug und eine dadurch mögliche Energiepreissenkung für alle bisher nicht begünstigten Betriebe, den Mittelstand und kleine Verbraucher.

Entlastungen der Industrie im Jahr 2012

  • Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstromprivileg bei der EEG-Umlage: 4,3 Milliarden Euro
  • Geringere Konzessionsabgaben: 3,6 Milliarden Euro
  • Spitzenausgleich, § 10 StromStG: 2,1 Milliarden Euro
  • Begünstigung für Verbräuche über 50 MWh, § 9 Abs. 3 StromStG: 1,1 Milliarden Euro
  • Energiesteuerbegünstigung, §§ 37, 51 EnergieStG: 630 Millionen Euro
  • Stromsteuerbegünstigung, § 9a StromStG: 580 Millionen Euro
  • Befreiung von Netzentgelten: 440 Millionen Euro

Quelle: Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Energiewende 2013, Seite 93

letzte Änderung: 14.07.2022