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Netzentgelte noch intransparenter

BGH und Bundesnetzagentur: Netzentgelte noch intransparenter

Von Louis-F. Stahl

(17. April 2019) Der Bundesgerichtshof hat der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 11. Dezember 2018 untersagt, wesentliche Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung von Strom- und Gasnetzbetreibern zu veröffentlichen (Az. EnVR 1/18). Die Karlsruher Richter befanden, dass insbesondere die von der Regulierungsbehörde bisher veröffentlichten Daten zum Kosten- und Effizienzvergleich der Netzbetreiber deren „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ verletzen würden (Details siehe Netzentgelte unter der Lupe).

370 Strommast Sonnenaufgang / Foto: Nikiko (CC0)

Verbrauchern, Politik und der interessierten Öffentlichkeit hat der BGH damit nicht nur ein wesentliches Instrument zur Bewertung der Arbeit einzelner Netzbetreiber genommen. Auch die Frage, wo und zu welchen Kosten Netze ausgebaut wurden, wird künftig schwerer zu beantworten sein. Darüber hinaus können Verbraucherschützer die bisher schon undurchsichtigen Entscheidungen über die Netzentgelthöhen der Regulierungsbehörde künftig faktisch nicht mehr kontrollieren.

letzte Änderung: 14.07.2022