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Transparente Netzentgelte

Energiewirtschaftsgesetz: Transparente Netzentgelte

Von Louis-F. Stahl

(12. August 2021) Eine am 24. Juni 2021 vom Bundestag beschlossene Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bietet Anlass zur Freude für Energieverbraucher. Mit dem neu in das Gesetz eingefügten Paragraph 23b wird die Bundesnetzagentur zukünftig verpflichtet, die Berechnungsgrundlagen der von ihr festgesetzten und von den Energieverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte offenzulegen. Die neue Regelung ist dabei erfreulicherweise sehr eindeutig: Die Veröffentlichung durch die Bundesnetzagentur hat „auf ihrer Internetseite, einschließlich etwaiger darin enthaltener Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, unternehmensbezogen in nicht anonymisierter Form“ zu erfolgen.

370 Strommast Euro-Zeichen / Foto: bluedesign / stock.adobe.com

Dieser klare gesetzliche Auftrag zur Offenlegung der Zahlen war notwendig, weil zuvor der Bundesgerichtshof am 11. Dezember 2018 entschieden hatte, dass es sich bei den zur Berechnung der Netzentgeltobergrenzen heranzuziehenden Daten um schützenswerte Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber handelt (Az. EnVR 21/18). Der Bund der Energieverbraucher kritisierte die fehlende Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entgeltberechnung scharf und forderte den Gesetzgeber auf, die für eine nachvollziehbare Regulierung notwendige Transparenz herzustellen (siehe „Sichere Goldgruben: Strom- und Gasnetze“ und „Netzentgelte als Blackbox“). Dies ist mit der Novelle des EnWG nunmehr erfolgt.

letzte Änderung: 14.07.2022