Realer Irrsinn: Stromverschwendung senkt Strompreis
Von Louis-F. Stahl
(16. Januar 2019) Wer weniger Strom verbraucht, der spart Stromkosten. Was einfach und einleuchtend klingt, stimmt auch – zumindest für Haushaltskunden. Für so manchen Gewerbekunden steigt jedoch die Stromrechnung erheblich, wenn sich der Stromverbrauch reduziert. Hintergrund dieses paradoxen Phänomens ist die Konzessionsabgabe. Verbraucht ein Gewerbekunde mehr als 30.000 kWh und bezieht an zwei Tagen in zwei unterschiedlichen Monaten mehr als 30 kW Leistung, dann reduziert sich auf Grundlage von § 2 Absatz 7 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) die zu zahlende Konzessionsabgabe von bis zu 2,39 Cent je kWh auf maximal 0,11 Cent je kWh. Das Ergebnis ist eine um nicht selten deutlich über 1.000 Euro höhere Stromrechnung, wenn Gewerbekunden ihre Beleuchtung auf LED umrüsten oder Super-märkte stromsparende Kühlgeräte anschaffen.
Über diesen Irrsinn berichteten bereits im Jahr 2014 zahlreiche Zeitungen und die Satiresendung Extra 3 vom NDR. Das Bundeswirtschaftsministerium zeigte sich damals von den Auswirkungen seiner Verordnung für energiesparende Gewerbebetriebe überrascht. Gut vier Jahre später hat das für die KAV verantwortliche Bundeswirtschaftsministerium den Missstand jedoch noch immer nicht abgestellt, wie kürzlich der Verband der Bayrischen Energiewirtschaft und der Präsident des Bayrischen Gemeindetages im Bayrischen Rundfunk anprangerten. Die Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium lautet auch vier Jahre später erneut: „Es liegen derzeit keine Hinweise zu dieser Problematik vor.“