ED 04/21 Windkraftzubau: NRW bremst Energiewende (S.19)
NRW bremst Energiewende

Windkraftzubau: NRW bremst Energiewende

Von Louis-F. Stahl

(15. Dezember 2021) Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 1. Juli 2021 eine neue Abstandregel für Windkraftanlagen zu bestehender Wohnbebauung geschaffen. Zukünftig müssen neue Windkraftanlagen und auch die Erneuerung von alten Windkraftstandorten (Repowering) einen Abstand von einem Kilometer zu Wohnbebauungen einhalten. Ausnahmen von diesem Grundsatz können auf kommunaler Ebene getroffen werden.

130 Windräder / Foto: Halfpoint / stock.adobe.com

Laut dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) stehe mit dieser Verschärfung rund die Hälfte der derzeit geplanten Windkraftprojekte vor dem Aus. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert die neue Regelung zur Verhinderung von Windkraftanlagen auf das Schärfste: „Die Regierung Laschet will fast ganz Nordrhein-Westfalen zu einer Windenergie-Verbotszone machen“, konstatiert Dirk Jansen, NRW-Geschäftsleiter des BUND.

letzte Änderung: 15.12.2021