ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Abhängigkeit der Bundesnetzagentur

Abhängigkeit der Bundesnetzagentur

Von Louis-F. Stahl

(25. Oktober 2018) Die EU-Kommission bemängelt seit Jahren die unzureichende Unabhängigkeit und Kompetenz der deutschen Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörde ist organisatorisch dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt und könne daher keine vom Willen der Bundesregierung unabhängigen Entscheidungen im Sinne der Verbraucher treffen, so die EU-Kommission.

1777  Foto: Bundesnetzagentur

Insbesondere könne die Bundesnetzagentur durch Eingriffe seitens der Bundesregierung keine ausreichende „Kontrolle von Tarifen und anderen Vertragsbedingungen für den Netzzugang sowie von Ausgleichsleistungen“ sicherstellen.

Die EU-Kommission sieht darin eine unzureichende Umsetzung der sich aus der europäischen Stromrichtlinie 2009/72/EG sowie der Erdgasrichtlinie 2009/73/EG ergebenden Verbraucherschutzvorschriften. Wie die EU-Kommission am 19. Juli 2018 mitteilte, hat sie aus diesem Grund gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Klage gegen die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.

letzte Änderung: 14.07.2023