Rückenwind für Prosumer
Von Aribert Peters
(5. November 2018) Eine Änderung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien könnte einen Durchbruch für die Bürgerenergie bringen. Der sogenannte „Trilog“, ein Verhandlungsverfahren zwischen Mitgliedsländern, EU-Kommission und EU-Parlament, konnte sich nach langen und zähen Verhandlungen am 13., 14. und 27. Juni 2018 auf einen Kompromiss einigen.
Die Direktive ist einer von acht Richtlinienvorschlägen im Clean-Energy-Paket der EU. Die neue Direktive 10308/18 (bdev.de/ee-richtline-pdf) muss bis zum 30. Juni 2021 durch die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
- Für 2030 wird insgesamt ein Ziel von 32 Prozent erneuerbarer Energien vereinbart.
- Die Betreiber kleiner Erzeugungsanlagen bis 30 kW (Prosumer) sollen von allen Steuern und Abgaben – auch auf die Eigenstromnutzung – befreit werden. Die Richtlinie sieht jedoch vor, dass Staaten unter bestimmten Voraussetzungen davon abweichen können.
- Fernwärmekunden dürfen Bezugsverträge bei nicht effizienter Versorgung aufkündigen.
- Die Hersteller von Kraftstoffen werden verpflichtet, bis 2030 ein Ziel von 14 Prozent an erneuerbaren Energien im Transportbereich zu erreichen. Dabei wird ein neuer Deckel von 7 Prozentpunkten für Biokraftstoffe eingezogen.
- Bis 2030 sollen 40 Prozent aller Heizungen und Klimaanlagen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.