ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
EU beschließt Etikettenschwindel

Taxonomie: EU beschließt Etikettenschwindel

Von Louis-F. Stahl

(30. Mai 2022) Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2022 mit dem Rechtsakt C/2022/0631 die sogenannte „EU-Taxonomie“ geändert. Die Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind. Von einer solchen Einstufung ist die Gewährung von Fördermitteln abhängig, aber auch, ob Unternehmen sich aus als ökologisch vermarkteten Finanzinstrumenten wie beispielsweise sogenannten ESG-Fonds finanzieren können.

Mit der beschlossenen Änderung werden künftig Investitionen in Atom- und Gaskraftwerke als „grünes“ Investment anerkannt. Erarbeitet wurde der Entwurf für die Aktualisierung der EU-Taxonomie durch eine aus 57 ExpertInnen bestehende Arbeitsgruppe namens „Plattform für nachhaltige Finanzen“. Die ExpertInnen hatten zahlreiche sinnvolle Regelungen angeregt – eine Anerkennung von Atom und Gas als „grüne“ Technologien war nicht darunter. Die EU-Kommission unter dem Vorsitz Ursula von der Leyens habe die von den Wissenschaftlern erarbeiteten Regelungen ins Gegenteil verdreht, beschwert sich Professor Andreas Hoepner, einer der an der Entwurfserstellung beteiligten Experten. In der Taxonomie sei genau „null Prozent von der Empfehlung der wissenschaftlichen Expertengruppe enthalten“, so Hoepner und findet noch deutlichere Worte: „Das ist so, als würde man Pommes als Salat bezeichnen!“

Die Anerkennung von Atomkraft als grüne Technologie geht auf eine Forderung von Frankreich zurück. Die Anerkennung von Gaskraftwerken als ökologisch nachhaltig wurde unter anderem von Deutschland unterstützt. Gleichwohl sich Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) in den Medien als harter Kritiker der Einstufung von Atomkraft und Gas als „grüne“ Technologien gerierte, hat die Bundesregierung, der er angehört, in Brüssel für den Rechtsakt gestimmt. Österreich und Luxemburg haben angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU-­Taxonomie einzureichen. 

letzte Änderung: 14.07.2023