Hartz IV: Wechselprämie ist Einkommen
Von Leonora Holling
(22. März 2021) Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sollten unbedingt ein neues Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) zu Bonuszahlungen bei Energieverträgen beachten, um nicht sogar wegen Sozialbetruges Probleme zu bekommen. Das BSG bestätigte mit seiner Entscheidung vom 14. Oktober 2020 (Az. B 4 AS 14/20 R) die Rechtsauffassung des Sozialgerichtes Dortmund, der zufolge an Energieverbraucher von Versorgern ausgezahlte Wechselprämien (Boni) als Einkünfte auf Sozialleistungen anzurechnen und dementsprechend beim Amt zu melden sind. Nur, wenn eine Verrechnung der Prämie mit der Stromrechnung ohne Auszahlung des Geldes erfolge, sei ein Bonus kein Einkommen, so die Richter. Anders entschied das Gericht im selben Verfahren im Hinblick auf Rückzahlungen von Vorauszahlungen aufgrund eines sparsamen Energieverbrauchs. Erhalten Verbraucher mit Ihrer Abrechnung eine Rückzahlung überschüssiger Vorauszahlungen, so sei dies kein Einkommen.