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ED 04/14 Bürgerprotest: Beispiel Lübeck (S.18)
Mythos „kalte Nahwärme“

Mythos „kalte Nahwärme“

Von Leonora Holling

(18. August 2020) Die Verordnung über die „Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) kennt weder den Begriff der „Nahwärme“ noch eine wie auch immer geartete „kalte Nahwärme“. Dennoch hat sich der Begriff „Nahwärme“ für kleine Wärmeverteilnetze etabliert. Teilweise sogar für die Wärmelieferung über kürzeste Entfernungen zwischen zwei Gebäuden. Dabei ist Nahwärme wie Fernwärme eine gewerbliche Wärmelieferung eines Wärmelieferanten an einen Verbraucher und unterfällt damit den Regelungen der AVBFernwärmeV. Kurz gesprochen kann man daher durchaus sagen, dass „Nahwärme“ und „Fernwärme“ juristisch gleichzusetzen sind.

2531  Fernwärme Rohre / Foto: Mitifoto / stock.adobe.com

In jüngster Zeit taucht zunehmend auch der Begriff sogenannter „kalter Nahwärme“ auf, die meist günstiger sein soll als normale Nah- oder Fernwärme. Was ist hierunter zu verstehen? Zunächst ist festzustellen, dass „kalte Nahwärme“ auch eine Art der Fernwärme ist und damit der AVBFernwärmeV unterfällt. Es kommt nämlich nicht darauf an, welche Temperatur die gelieferte Wärmeenergie besitzt.

Man kann sich das an einem Beispiel gut verdeutlichen: Wird Nahwärme mit einem Temperaturvorlauf von 90 Grad Celsius an den Verbraucher geliefert und das Wärmemedium mit 70 Grad über den Rücklauf wieder zurückgegeben, wird genau so viel Wärme „geliefert“, wie wenn die Vorlauftemperatur bei 30 Grad und der Rücklauf bei 10 Grad gelegen hätte. Bei „kalter“ Nah- oder Fernwärme liegen lediglich die Temperaturen auf einem niedrigeren Niveau.

Mit dieser „kalten“ Wärme ist die direkte Wärmeversorgung eines normalen Gebäudes jedoch unmöglich. „Kalte Nahwärme“ wird daher in erster Linie in Kombination mit einer Strom-Wärmepumpe verwendet. Die kalte Wärme ersetzt lediglich eine eigene Tiefenbohrung oder einen Erdreichkollektor. Der Verbraucher muss zusätzlich zur kalten Wärme auch noch eine Wärmepumpe kaufen, den Strom für die Wärmepumpe bezahlen sowie fällige Wartungen und Reparaturen selbst tragen. Erst unter Berücksichtigung dieser Kosten ergeben sich die realen Nutzwärmekosten. Die auf den ersten Blick günstig erscheinende kalte Nahwärme wird unter Vollkostengesichtspunkten nicht selten sehr, sehr teuer. Verbraucher sind gut beraten, stets einen Preis für verwendbare Nutzwärme – daher inklusive aller Kosten der notwendigen Wärmepumpe – zu vereinbaren.

letzte Änderung: 16.06.2021