311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.
Schornsteinfegerhandwerk

Geschäft mit der Gas-Hausschau

Von Louis-F. Stahl

(29. Oktober 2019) „Die Verantwortung für die Gasinstallation liegt in Ihren Händen. Spätestens im Schadensfall muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte Überprüfungen Ihrer Gasinstallation stattgefunden haben! Wir übernehmen gerne die jährlich vorgeschriebene Gas-Hausschau für Sie, Ihr Schornsteinfegermeister“. Mit solch bedrohlichen Worten von ihrem Schornsteinfeger eingeschüchterte Hausbesitzer wenden sich zunehmend an den Bund der Energieverbraucher und fragen: „Gibt es eine solche Vorschrift wirklich?“

311 Gasmessung / Foto: Rau GmbH

Entsprechend § 13 der Niederdruckanschlussverordnung in Verbindung mit § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes sind beim Betrieb von Gasanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Dazu zählt für Haushaltsanschlüsse das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI 2018). Eine „Wartung“ der Gasanlage ist demnach nur alle 12 Jahre vorgesehen. Die Wartung umfasst unter anderem eine Überprüfung der Funktion aller Absperreinrichtungen, der Dichtheit und der Gebrauchsfähigkeit mit einem Gasspürgerät. Eine solche Wartung ist in Eigenregie nicht zu leisten und muss durch einen befähigten Handwerksbetrieb erfolgen – dazu zählt der Schornsteinfeger in aller Regel nicht.

Die TRGI sieht darüber hinaus aber auch eine jährliche „Sichtkontrolle“ der Anlage vor. Diese Sichtprüfung bedarf keiner Fachkenntnis und kann durch den Anschlussnutzer selbst erfolgen. Das ist auch den Schornsteinfegern bewusst. Eine Handreichung in der Vereinszeitschrift vom Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger führt dazu aus: „Da wir jedoch als Fachmann auftreten und dem Kunden gegenüber Kompetenz und Sicherheit vermitteln wollen […] ist es empfehlenswert ein Gasspürgerät einzusetzen, um […] sich […] von der Ausführung durch den Kunden selbst weiter abzuheben. […] Nach wie vor ist es in den Köpfen der Leute: Gas birgt Gefahr. An dieser Stelle können wir ansetzen.“

Verbraucher sind also keinesfalls verpflichtet, ihren Schornsteinfeger die jährliche Gas-Hausschau durchführen zu lassen. Nur wenn das Angebot günstig ist und der Service gewünscht wird, können Verbraucher das Angebot freiwillig annehmen.

Wer die jährliche Sichtprüfung selbst vornehmen möchte, der findet gute Anleitungen und Checklisten im Internet: bdev.de/gasschau

letzte Änderung: 16.11.2022