ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
CO2-Steuer bleibt ungerecht

Klimaschutz: CO2-Steuer bleibt ungerecht

Von Louis-F. Stahl

(11. August 2021) Im Mai 2021 verkündete die deutsche Bundesregierung, dass zwischen CDU/CSU und SPD ein Kompromiss zur Kostentragung der CO2-Abgabe im Rahmen von Heizkostenabrechnungen im Mietwohnungsbereich erzielt worden sei.

Die CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl wird seit dem 1. Januar 2021 erhoben (siehe „CO2-Steuer verteuert Brennstoffe“). Mit der neuen Abgabe soll ein Anreiz geschaffen werden, von alten fossilen Heizanlagen auf moderne Heizsysteme mit weniger oder gar keinen CO2-Emissionen umzusteigen. Die Abgabe wird über die Heizkosten ausschließlich auf Wohnungsmieter gewälzt, die jedoch nicht darüber entscheiden können, welche Heizung ihr Vermieter betreibt. Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe, der Deutsche Mieterbund aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Bund der Energieverbraucher kritisierten die einseitige Belastung von Mietern sowie damit einhergehend die Verfehlung der intendierten Lenkungswirkung durch die Abgabe und forderten eine Regelung zur Tragung der CO2-Abgabe durch die Vermieter, da nur diese eine Investitionsentscheidung in neue Heizanlagen treffen können (siehe „CO2-Preis ungerecht verteilt“).

Ein im Zuge des „Klimaschutzpaketes“ von der Regierung vorgestellter Kompromiss sah vor, dass die Kosten der CO2-Abgabe zukünftig von Mietern und Vermietern jeweils hälftig getragen werden sollen. Federführend für diesen Kompromiss waren Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) und das von Peter Altmaier (CDU) geführte Wirtschaftsministerium. Ausgerechnet der Sprecher für Verbraucherschutz der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, ließ die beiden Minister seiner eigenen Fraktion Anfang Juli 2021 überraschend auflaufen, als er verkündete, dass es inzwischen eine Mehrheit in der Unionsfraktion gegen den seit Wochen verkündeten Kompromiss gäbe.

Der Koalitionspartner schäumte: „Mieterinnen und Mieter zählen für die CDU-Bundestagsfraktion offenbar nichts“, stichelte Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion. Auch aus der Opposition hagelte es Kritik: „Die Union hintertreibt den sozialen Zusammenhalt beim Klimaschutz. Klimaschutz heißt nicht frieren im Winter, sondern moderne erneuerbare Heizungsanlagen und energetische Sanierung. Dafür sind nicht die Mieter, sondern die Vermieter verantwortlich“, kommentierte Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen.

Neben dem Beschluss, die Immobilienwirtschaft auch künftig von der CO2-Abgabe auf Kosten der Mieter zu entlasten, hat die Unionsfraktion – in diesem Fall jedoch mit Unterstützung der SPD – am 24. Juni 2021 noch ein weiteres Wahlgeschenk im Bundestag auf den Weg gebracht: Durch eine Absenkung der Selbstbehaltsregelung in der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) gegenüber früheren Entwürfen werden nun noch viel mehr Unternehmen in den Genuss indirekter staatlicher Subventionen zum Ausgleich der Belastung mit dem CO2-Preis kommen. Die Grenze wurde von 150 Tonnen CO2 auf 50 Tonnen CO2 abgesenkt. Die Verordnung wurde zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses am 7. Juli 2021 durch das Bundeskabinett angepasst. Der CO2-Preis wird daher zukünftig, wie bereits die EEG-Umlage, in erster Linie kleinere Betriebe und Privatpersonen treffen, während die Großverbraucher entlastet werden.

letzte Änderung: 26.03.2024