311 Erdgas Brennwerttechnik / Foto: Zukunft Erdgas e.V.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 seine bisherige Rechtsprechung zur Anwendung europäischen Rechts bei Preiserhöhungen im Rahmen der Gasgrundversorgung bestätigt.

Recht auf Preisanpassung

Von Leonora Holling

(9. Dezember 2020) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 seine bisherige Rechtsprechung zur Anwendung europäischen Rechts bei Preiserhöhungen im Rahmen der Gasgrundversorgung bestätigt.

312 Schild Aufschrift Gaspreiserhöhung - Nein danke / Foto: Stockwerk-Fotodesign / stock.adobe.com

Hierbei hat der BGH ausdrücklich erneut klargestellt, dass sich der einzelne Tarifkunde nicht selbst direkt auf die Vorschriften der europäischen Richtlinien, wie etwa der Gasrichtlinie, berufen kann, da er nicht zum Adressatenkreis gehört (Az. VIII ZR 75/19). Die Richtlinien entfalten damit auch weiterhin keine unmittelbare Wirkung zwischen Versorger und Verbraucher. Im Übrigen wurde leider auch die bisherige verbraucherfeindliche Rechtsprechung zur ergänzenden Vertragsauslegung durch das Gericht bestätigt.

letzte Änderung: 05.01.2023