125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Schornsteinfeger torpedieren den Wettbewerb. Durch unzulässige Verwendung und Missbrauch von Kehrbuchdaten sichern sich die Platzhirsche ihren Bezirk und verhindern Konkurrenz.

Schuss in den Schornstein: Wettbewerb verweigert

Schornsteinfeger torpedieren den Wettbewerb. Durch unzulässige Verwendung und Missbrauch von Kehrbuchdaten sichern sich die Platzhirsche ihren Bezirk und verhindern Konkurrenz. Es ist höchste Zeit, die hoheitlichen Aufgaben dem Staat zu übertragen und dadurch einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Von Aribert Peters

(15. März 2017) Früher war alles einfach: Der für den Bezirk zuständige Schornsteinfeger kam und arbeitete, der Kunde zahlte und die Preise waren amtlich festgelegt. Ab dem Jahr 2013 sollte alles liberaler und günstiger werden: Die Schornsteinfeger sollten sich Konkurrenz machen, das Gebietsmonopol wurde bis auf die Feuerstättenschau aufgehoben, die Preise sollten sich im Wettbewerb bilden und dadurch günstiger werden. Kontrolliert werden sollte das durch einen regional zuständigen „bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger“, der nur aufschreibt, welche gesetzlich notwendigen Schornsteinfegerarbeiten wann durchzuführen sind und periodisch überprüft, ob dies auch geschieht.

1162 Schornsteinfeger / Foto: Pixabay.com

Theorie und Realität

Das war gut ausgedacht und entspricht den EU-Wettbewerbsregeln, weil auch qualifizierte Dienstleister aus dem Ausland in Deutschland nicht ausgeschlossen werden. Die wenigen freien Schornsteinfeger, also solche, die nicht zugleich bevollmächtigte Schornsteinfeger sind, unterbieten die örtlichen Preise um 10 bis 30 Prozent einschließlich Fahrtkosten. Aber wo findet man freie und günstige Schornsteinfeger? Das stellt sich als chancenlos heraus. Denn es gibt kaum welche.

Verweigerter Wettbewerb

Die etablierten Schornsteinfeger verweigern sich vollständig dem Wettbewerb. Obwohl es einfach möglich wäre, bietet nahezu kein Schornsteinfeger im Gebiet des jeweils anderen Bezirksschornsteinfegers Arbeiten an. Erstens lebt jeder sehr bequem mit seinem eigenen Bezirk, da er dort ja keinerlei Konkurrenz ausgesetzt ist. Zweitens müsste er in einem fremden Bezirk aktiv auf Kundensuche gehen, günstigere Preise anbieten, weitere Fahrten in Kauf nehmen und zusätzlich Bescheinigungen für erledigte Arbeiten ausstellen.

Wagt dennoch ein Abweichler eine freie Tätigkeit, dann wird ihm das Leben schwer gemacht und er hat praktisch keine Chance, wirtschaftlich zu überleben. Drei Jahre nach Einführung des Wettbewerbs ist festzustellen: Er findet nicht statt! Kein anderer als der eigene Schornsteinfeger macht ein Angebot. Es sieht wie eine Absprache aus, dass kein Schornsteinfeger dem anderen die Kunden wegnimmt oder ein Angebot macht. Ein Fall für die Kartellbehörden!

Erfolglose Internetplattform

Der Bund der Energieverbraucher hatte 2014 unter der Adresse www.fegerfinden.de eine Internetplattform organisiert, auf der Verbraucher die Schornsteinfegerarbeiten ausschreiben konnten. Viele hundert Verbraucher haben dort ihre Arbeiten beschrieben und um Angebote von Schornsteinfegern gebeten. Die Schornsteinfeger haben die Plattform jedoch faktisch boykottiert und keine Angebote abgegeben, obwohl sie das kostenlos hätten tun können.

Die Wurzel des Übels: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Für jede Region ist ein „bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ betraut mit hoheitlichen Aufgaben: Er führt ein sogenanntes „Kehrbuch“. Dort sind alle Heizungen, Feuerstätten und deren Besitzer aufgeführt. Auch ist er für die Durchführung der „Feuerstättenschau“ zuständig und stellt jedem Hausbesitzer einen „Feuerstättenbescheid“ aus. Dort ist aufgeführt, welche Arbeiten bis zu welchen Terminen zu erledigen sind.

Mit diesem Feuerstättenbescheid kann er dann theoretisch ein Angebot eines anderen Schornsteinfegers einholen.

Weiterhin übernimmt er die Abnahme von neu installierten Feuerstätten.

Wie teuer ist der Schornsteinfeger?

Mit der Einführung der freien Wahl eines Schornsteinfegers sind auch die Preisbindungen für die nunmehr freien Arbeiten gefallen. Im Klartext: Der Schornsteinfeger kann verlangen, was er will. Basis der Abrechnungen sind die sogenannten Arbeitswerte (AW). Vor der Liberalisierung im Jahr 2013 lag dieser Wert bei 1,01 Euro. Jetzt liegt er bei 1,08 Euro. In Gegenden ohne freien Schornsteinfeger wird der Arbeitswert auch mal auf 1,30 bis 1,45 Euro erhöht. Aus der Rechnung kann der Verbraucher zumeist nicht ersehen, welcher Arbeitswert zugrunde gelegt wurde.

1162  Vorkämpfer - Freie Schornsteinfeger

Freie Schornsteinfeger kämpfen für den Wettbewerb und gegen den Widerstand der etablierten Branche. Drei Vorkämpfer: Sven Blank, Thomas Omnis und Wolfgang Frei

Wettbewerbsvorteil des Bevollmächtigten

Nach den Kehrbuchrichtlinien, die von den Bundesländern erlassen werden, dürfen die Kehrbuchdaten nur für hoheitliche Zwecke genutzt werden. Praktisch wird das vollständig ignoriert und der Bevollmächtigte hat zugleich einen florierenden Geschäftsbetrieb, indem er die frei vergebbaren Arbeiten einfach ausführt. Der Bevollmächtigte hat somit in seinem Kehrbezirk rechtswidrig gravierende Vorteile gegenüber jedem anderen Schornsteinfeger:

  • Er kennt aus dem Kehrbuch die Daten aller Heizungen und Hausbesitzer, spart damit die Aufwendungen für Akquise und Werbung.
  • Er genießt als Hoheitsträger das Vertrauen der Verbraucher, welche zudem für neue Anlagen auf das Wohlwollen des amtlich Bevollmächtigten angewiesen sind und die Beziehung zu diesem daher nicht belasten wollen.
  • Er braucht für die freien Arbeiten keine Bescheinigung ausstellen, denn der Bevollmächtigte, der ihn kontrollieren soll, ist er schließlich selbst.
  • Er kann die Termine im Feuerstättenbescheid für ihn passend setzen und ohne Fahrtkosten von Haus zu Haus gehen.
  • Wenn er die Arbeiten selbst ausführt, kann er bei nicht rechtzeitiger Erledigung die sonst drohenden Zwangsmaßnahmen im eigenen Ermessen gegen sich selbst einfach nicht verhängen.
  • Der Bevollmächtigte darf auch Öfen, Lüftungen und Heizungen verkaufen. Er tritt damit in Wettbewerb zu Unternehmen, deren Arbeit er amtlich überwacht. Der Dachverband der Heizungswirtschaft (ZVSKH) hat das in einem Positionspapier kritisiert.

Umgekehrt kann der Bevollmächtigte den freien Wettbewerbern das Leben schwer machen. Er kann die Kehrdaten so festlegen, dass externen Wettbewerbern lange Wege entstehen, er kann die Abnahme von neuen Anlagen verweigern und mit Zwangsmaßnahmen bei Fristversäumnissen den Wettbewerb streng abstrafen. Schlimmer noch: Wer als Verbraucher gegen seinen Bezirksschornsteinfeger aufmuckt, der riskiert, dass seine Heizung nicht mehr gekehrt wird. Weil er keinen freien Kehrer finden wird, gerät er schon bald in große und teure Schwierigkeiten. Das ist leider kein Bericht aus Absurdistan, sondern Wirklichkeit in Deutschland.

Liste von freien Schornsteinfegern

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hält eine Liste von freien Schornsteinfegern für Sie bereit.

Über diese Liste kann man Schornsteinfeger finden, die Fegerarbeiten übernehmen, ohne dass sie am Kehrort bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sind.

Der Ausweg: Hoheitliche Aufgaben dem Staat überlassen

Nachdem die Schornsteinfeger sich unfähig gezeigt haben, die hoheitlichen Aufgaben vom eigenen Geschäft zu trennen, müssen sie von dieser Aufgabe möglichst rasch entbunden werden. Die hoheitlichen Aufgaben müssen vom Staat selbst übernommen werden: Die Führung einer Liste aller Heizungen und die Prüfung, ob die vorgeschriebenen Kehrarbeiten von einer Fachkraft durchgeführt worden sind. Die Feuerstättenschau und die Prüfung neuer Heizungen sollte von einem beliebigen dazu qualifizierten Schornsteinfeger ohne feste Gebietsherrschaft erledigt werden. In der einzureichenden Bestätigung trägt dieser Schornsteinfeger ein, in welchen Intervallen welche Kehr- und Prüfarbeiten zu erledigen sind. Eine Kopie erhält der Hausbesitzer, damit er die Arbeiten beauftragen kann. Und das zuständige Amt trägt die Daten in eine elektronische Liste ein. Jährlich kann dann maschinell überprüft werden, welche Heizungen noch offenstehen, um entsprechende Mahnungen zu versenden. Der Hausbesitzer zahlt statt der Kosten für den Feuerstättenbescheid eine Verwaltungsgebühr an die Behörde.

Lobbyistenkampf

Allerdings ist zu erwarten, dass die Lobby der Schornsteinfeger versuchen wird, jede Änderung der für sie sehr vorteilhaften Rechtslage zu verhindern. Angesichts der krassen Missbräuche, die gegenwärtig flächendeckende Praxis sind, bleibt wohl kein anderer Weg als eine rasche Änderung. Darüber hinaus müssen die zuständigen Behörden prüfen, welche rechtlichen Konsequenzen aus den derzeitigen Missbräuchen zu ziehen sind.

Der Bund der Energieverbraucher hat sich an zahlreiche Aufsichtsbehörden gewandt und um Auskunft gebeten, wie sichergestellt und kontrolliert wird, dass die in hoheitlicher Tätigkeit erhobenen Daten des Kehrbuchs nicht für die freie Schornsteinfegertätigkeit genutzt werden und die entsprechenden Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Ferner hat sich der Bund der Energieverbraucher an das Bundeskartellamt und die Kartellämter der Bundesländer gewandt. Die Ämter wurden um Auskunft gebeten, welchen Marktanteil der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besitzt, ob der Bezirksschornsteinfeger über eine marktbeherrschende Stellung in der jeweiligen Region verfügt, ob ein Verdacht gesehen wird, dass der Bezirksschornsteinfeger seine in hoheitlicher Tätigkeit erlangten Daten für seine eigene Tätigkeit als freier Schornsteinfeger pflichtwidrig nutzt, ob die Kartellbehörden die Situation des Schornsteinfegerhandwerks unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten untersucht haben und ob eine solche Untersuchung für notwendig gehalten und geplant ist. Die Antworten auf diese Fragen stehen noch aus.

Liste der Schornsteinfeger

Alle zugelassenen Schornsteinfeger können sich beim BAFA in eine Liste eintragen. Dort findet man die in einem Ort zugelassenen Schornsteinfeger. Aber leider enthält die Liste über Name, Straße und Ort hinaus keine weiteren Informationen. Auch jeder Heizungsbetrieb kann sich nach entsprechender Ausbildung bei der Handwerkskammer als Schornsteinfeger eintragen lassen, darf dann allerdings nicht die Immissionsschutzmessung machen. In der Praxis ist die Ausbildung teuer und die Einkunftsmöglichkeiten sind gering, so dass es kaum qualifizierte Heizungsbauer gibt.

EU-Beschwerde

Auch aus dem Ausland gibt es nur sehr wenige in Deutschland zugelassene Schornsteinfeger, da die bereits beschriebenen Probleme zur Aufnahme einer Selbständigkeit den Wettbewerb und damit die Freizügigkeit in der EU von vorneherein unmöglich machen.

Die derzeitige Gesetzeslage behindert ganz erheblich den europäischen Binnenmarkt. Der Bund der Energieverbraucher beabsichtigt, dagegen eine Beschwerde bei der EU-Wettbewerbskommission einzureichen. Er hatte damit bereits in zwei anderen Fällen Erfolg.

Miet- und Eigentumswohnungen

Auch in Wohnungen werden oft Gasheizungen betrieben. Zuständig für den Schornstein ist aber stets der Gebäudeeigentümer und nicht der Mieter. Die Kosten für den Schornsteinfeger werden dann auf alle Mieter oder Eigentümer im Gebäude umgelegt. Deshalb sollten auch Wohnungsmieter und Eigentümer darauf achten, dass die Kostenersparnisse durch Ausschreibung der Schornsteinfegerarbeiten genutzt werden.

Ausschreibungspflicht für öffentliche Gebäude

Für kommunale Gebäude müssten die Schornsteinfegerarbeiten meist ausgeschrieben werden. In der Praxis unterbleibt das leider, obwohl deutliche Einsparungen möglich wären. Eine seltene und lobenswerte Ausnahme ist die Stadt Landau in der Pfalz.

Üblicherweise fallen folgende Schornsteinfegerarbeiten an:
  • Feuerstättenschau: In je sieben Jahren zweimal, Kosten jeweils rund 50 Euro.
  • Abgaswegeprüfung: Für Öl- und Gasheizungen, bei raumluftabhängigen Heizungen jährlich, bei raumluftunabhängigen Anlagen alle zwei Jahre, Kosten rund 50 bis 75 Euro.
  • Messung nach BImSchV: Die Abgasverluste aller Öl- und Gasheizungen mit mehr als vier Kilowatt Leistung müssen nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) alle drei Jahre gemessen werden, sofern die Heizung jünger als zwölf Jahre ist. Ist die Anlage älter als zwölf Jahre, dann alle zwei Jahre, Kosten rund 45 bis 55 Euro.
  • Kluge Kombination: Wenn die Abgaswegeprüfung und die BImSchV-Messung zusammen durchgeführt werden, kostet das in der Regel im Paket 55 bis 75 Euro. In den Kosten ist die Überprüfung des Schornsteins, der eh nur noch geprüft und in den seltensten Fällen gefegt wird, enthalten.
Weitere Informationen:

letzte Änderung: 19.02.2024