Schriftwechsel zwischen Bund der Energieverbraucher e.V und der Stadt Eckernförde

Segment-ID: 12600

Schreiben an die Stadt Eckernförde vom 13.11.02

in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift "Energiedepesche", die vom Bund der Energieverbraucher e.V. herausgegeben wird und für die ich als Chefredakteur verantwortlich bin, plane ich einen Bericht über den Verkauf der Stadtwerksanteile Eckernförde an die Schleswag. In diesem Zusammenhang ist mir beigefügtes Schreiben von Herr Steinhauer vom VKU vom 12.11.2001 an Sie zur Kenntnis gelangt.

Im Rahmen meiner journalistischen Sorgfaltspflicht möchte ich zunächst klären, ob dieses Schreiben Ihnen vorliegt und möchte Sie deshalb um Bestätigung bitten. Ferner würde mich interessieren, ob und wann Sie dieses Schreiben der Ratsversammlung oder den Ratsfraktionen zu Kenntnis gegeben haben. Drittens wäre ich für eine Bewertung dieses Schreibens aus Ihrer Sicht dankbar. Die Diskrepanz zwischen dem in dem Schreiben genannten Wert der Stadtwerke und dem tatsächlichen Verkaufspreis wirft Fragen auf, wie Sie sich sicher vorstellen können.

Da der Redaktionsschluss schon verstrichen ist, möchte ich Sie um eine rasche Antwort bitten. Sollte ich bis zum 15.11.2002 9 Uhr von Ihnen nichts Gegenteiliges höre, gehe ich von der Authentizität des genannten Schreibens aus.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Anlage: Schreiben von Bernd Steinhauer an Sie, 5 Seiten.

Kopie dieses Schreiben an RA Weeg.

Segment-ID: 12591

Schreiben an den Bund der Energieverbraucher e.V. vom 14.11.02

mit Erstaunen habe ich Ihre Mitteilung zur Kenntnis genommen, Ihnen liege ein Schreiben des Herrn Steinhauser vom VKU vom 12. November 2001 gerichtet an mich vor. Ich erwarte hierzu Ihre Mitteilung, von wem Sie das Schreiben erhalten haben. Bedauerlicherweise ist Ihnen vermutlich nicht bekannt, dass die im Schreiben enthaltenen Aussagen in weiten Teilen unzuteffend sind, da die tatsächlichen Verhältnisse nicht berücksichtigt worden sind. Aus diesem Grunde wurde seinerzeit kurzfristig mit dem VKU eine Klärung herbeigeführt mit dem Ergebnis, dass das VKU seine eigenen Aussagen in weiten Teilen relativiert bzw. geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen

(gez. Jeske-Paasch)

Segment-ID: 12594

Schreiben an die Stadt Eckernförde vom 14.11.02

herzlichen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf mein gestriges Schreiben und das damit gezeigt Verständnis für eine enge Terminlage meinerseits, bedingt durch den Drucktermin.

Ich bin nun sehr interessiert an der von Ihnen erwähnten von Seiten des VKU gemachten Relativierungen und Änderungen in Bezug auf die im Schreiben vom 12.11.01 getroffene Einschätzung. Bitte stellen Sie mir diese Unterlagen freundlicherweise zur Verfügung und ermöglichen mir dadurch eine ausgewogene Berichterstattung.

Die im Schreiben vom 12.11.01 gegebene Einschätzung über den Wert der Stadtwerke weicht doch sehr stark vom tatsächlichen Kaufpreis ab. Gibt es weitere Schätzungen oder Gutachten zum Wert der Stadtwerke? Zu welchem Ergebnis kommen diese?

Leider kann ich Ihnen nicht mitteilen, wie das Schreiben vom 12.11.01 in meinen Besitz gelangt ist. Das hat auch mit der hier interessierenden Frage des Wertes der Stadtwerke überhaupt nichts zu tun.

Für Ihre schnelle Unterstützung im voraus besten Dank.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Kopie an Herr RA Weeg

Segment-ID: 12592

Schreiben an die Stadt Eckernförde vom 28.11.02

meine o.g. Anfrage nach Informationen für die Zeitschrift Energiedepesche, deren Chefredakteur ich bin, ist bis heute unbeantwortet geblieben. Sie haben nicht einmal den Empfang meines Schreibens bestätigt.

Ich möchte Sie darum bitten, mir unverzüglich den Erhalt diese Faxes zu bestätigen sowie die in meinem Schreiben erbetenen Auskünfte zu erteilen, wozu Sie nach §4 Landespressegesetz Schleswig Holstein verpflichtet sind. Sollte es Gründe geben, die der Erteilung der erbetenen Auskunft entgegenstehen, so bitte ich Sie , mit Ihre verbindliche Entscheidung dies bezüglich bis 2.12.2002 mitzuteilen und ausführlich zu begründen.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Anlage: Fax vom 14. November 2002

Kopie an Herrn RA Weeg

Segment-ID: 12593

Schreiben an den Bund der Energieverbraucher e.V. vom 02.12.02

um prüfen zu können, ob Sie in Erfüllung öffentlicher Aufgaben tätig geworden sind, bitte ich Sie zunächst um Übersendung der Satzung Ihres Vereins. Darüber hinaus erbitte ich den Nachweis, dass Sie als verantwortlicher Redakteur im Sinne des §9 des Landespressegesetzes tätig geworden sind.

Abschließend bitte ich Sie um Mitteilung, aus welchen Grund Sie eine Kopie Ihres Schreibens vom 28. November 2002 an einen Herrn Rechtsanwalt Weeg weitergeleitet haben.

In Erwartung Ihrer Mitteilungen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

(gez. Jeske-Paasch)

Segment-ID: 12596

Schreiben an die Stadt Eckernförde vom 03.12.02

danke für Ihre Schreiben vom 02.12.02. Beigefügt übersende ich Ihnen die Satzung des Bundes der Energieverbraucher e.V. nebst einem Auszug aus dem Vereinsregister. Ferner erhalten Sie einen Ausdruck aus dem Impressum der Zeitschrift Energiedepesche, aus der Sie den Rahmen meiner Verantwortlichkeit ersehen können.

Ich bitte Sie nunmehr um die Erteilung der erbetenen Auskünfte bis zum 7.12.02 hier eintreffend. Sollten Sie meine Anfrage nicht oder nicht in zufriedenstellendem Umfang und in angemessen kurzer Zeit beantworten, gehe ich mit Ihrem Einverständnis dazu aus, dass ich meinen Informationsanspruch mit Hilfe der staatlichen Behörden durchsetze.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Anlagen:
Satzung des Bund der Energieverbraucher,
Registerauszug, Impressum Energiedepesche

Kopie des gesamten Schriftwechsels an
RA Weeg,
Eckernförder Zeitung - Lokalredaktion,
RA Tönnies

Segment-ID: 12595

Schreiben an den Bund der Energieverbraucher e.V. vom 06.12.02

unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 13. November 2002, in dem Sie mitgeteilt haben, als Chefredakteur der Zeitschrift "Energiedepesche" in der kommenden Ausgabe einen Bericht über den Verkauf der Stadtwerkeanteile an die Schleswag fertigen zu wollen, informierte ich Sie wie folgt:

Durch Beschluss vom 13. Dezember 2000 forderte die Eckernförder Ratsversammlung Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke Eckernförde GmbH auf, unverzüglich Gespräche über Kooperationen/Beteiligungen zu führen. Der genannte Beschluss wurde in Kenntnis des Organisationsgutachtens der Norddeutschen Treuhand (NTRG) gefasst, das allen in der Ratsversammlung vertretenen Parteien bereits im Mai/Juni 2000 zugeleitet worden war.

Im Jahre 2001 führten Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Stadtwerke GmbH im Auftrag der Ratsversammlung Gespräche mit potenziellen Kooperations- bzw. Beteiligungspartnern. Über Verlauf und Inhalt der Gespräche wurden fortlaufend der Aufsichtsrat als auch der zuständige Fachausschuss "Städtische Betriebe" umfangreich informiert. Bevor die Ratsversammlung am 13. November 2001 den Anteilsverkauf mit breiter Mehrheit (die Vertreter der SPD, CDU und des SSW stimmten zu; lediglich zwei Ratsvertreter von Bündnis 90/Die Grünen und von der STATT Partei stimmten dagegen) beschloss, beriet der zuständige Fachausschuss in seiner Sitzung am 11. Oktober 2001 sowohl die Inhalte als auch den vorgesehenen Zeitplan der Beschlussfassung. Darüber hinaus wurde das Ergebnis des von den Stadtwerken bei der neutralen und bundesweit tätigen anerkannten Gesellschaft "BDO Warentreuhand Unternehmensberatung GmbH" in Auftrag gegebenen Ertragswertgutachtens vom 13. September 2001 mitgeteilt und erläutert. Wesentliche Inhalte des Schreibens des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) vom 12. November 2001, das auf Initiative eines Mitarbeiters der Stadtwerke nicht nur der Bürgermeisterin zugeleitet worden ist, wurde bereits in der Ausgabe einer örtlichen Zeitung am 13. November 2001 und damit vor der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung veröffentlicht.

Da die in den "Hinweisen" des VKU enthaltenen Aussagen in weiten Teilen unzutreffend waren, bloße Vermutungen beinhalteten und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort nicht angemessen berücksichtigt wurden, forderte der Geschäftsführer der Stadtwerke den VKU zur Überprüfung und Korrektur auf. Mit Schreiben vom 27. November 2001 relativierte der VKU dem Geschäftsführer gegenüber selbst seine Aussagen. So erfolgte u.a. der Hinweis, dass nach Kenntnis des VKU Stadtwerkeanteile bisher wohl nur in einem Ausnahmefall mit der (defizitären) Bädersparte von einem privaten Dritten übernommen worden seien. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der VKU seine Hinweise lediglich auf der Grundlage eines zweiseitigen Auszugs aus dem Geschäftsbericht, der von einem Mitarbeiter übersandt worden sei, gefertigt und über andere Daten nicht verfügt habe. Der VKU stellte klar, nicht behauptet zu haben, dass die Staadtwerke auf der Grundlage ihrer Umsätze zu bewerten seien. Der Umsatz könne nur eine erste grobe Orientierung bieten; entscheidend sei der zukünftige Erfolg des Unternehmens.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke wurde zeitnah über den gesamten Schriftwechsel informiert. Nach Durchführung des Bürgerentscheidverfahrens wiederholte die Eckernförder Ratsversammlung am 13. Juni 2002 mit gleichem Stimmenverhältnis ihre Beschlussfassung über den Anteilsverkauf.

Mit freundlichen Grüßen

(gez. Jeske-Paasch)

Segment-ID: 12597

Schreiben an die Stadt Eckernförde vom 12.12.02

danke für Ihre Zeilen vom 6. Dezember 02. Sicher haben Sie nur vergessen, zu erwähnen, dass ich in die erwähnten Gutachten Einblick nehmen kann. Bitte teilen Sie freundlicherweise mit, wann ich oder ein von mir Beauftragter bei Ihnen diesbezüglich vorbeischauen kann.

Ich würde mich über eine entsprechende Mitteilung in den nächsten drei Tagen freuen.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Kopie an RA Weeg.

Segment-ID: 12598

Schreiben an den Bund der Energieverbraucher e.V. vom 23. Dezember 2002

auf Ihr oben genanntes Schreiben teile ich Ihnen mit, dass die Gutachten nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Da die Gutachten von der Geschäftsführung der Stadtwerke Eckernförde GmbH in Auftrag gegeben worden sind und vertrauliche Daten sowie Betriebsgeheimnisse enthalten, stehen urheberrechtliche Gründe und die Wahrung schutzwürdiger Belange der Stadtwerke Ihrer Bitte um Einsichtnahme entgegen.

Segment-ID: 12599