Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Januar 2007

Az: 84 O 106/06

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

§ 315 BGB in der Stromversorgung aufgrund der faktischen Monopolstellung des Versorgers und der Störung der Vertragsparität anwendbar, die Beweislast beim Versorgungsunternehmen. Die erlassene einstweilige Verfügung gegen eine Stromsperre ist berechtigt.

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