News zum Thema Energiepolitik

Segment-ID: 3240

Energiecharta-Vertrag gekündigt

(2. Januar 2023) Jahreslanger Protest hatte Erfolg: Die Bundesregierung tritt aus dem Energiecharta-Vertrag aus. Dieser Vertrag sichert private Investitionen. Staaten können von Firmen für Gewinnausfälle durch Umweltauflagen haftbar gemacht werden. Verhandelt wird vor privaten Schiedsgerichten außerhalb des Rechtssystems.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bezeichnete die Entscheidung als wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz: „Der Energiecharta-Vertrag war und ist ein Hindernis für die Energiewende und ist schlicht nicht vereinbar mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens“. Auch nach dem Austritt können Klagen gegen Deutschland noch in den nächsten 20 Jahre angestrengt werden. Der Rücktritt soll noch vor Jahresende 2023 wirksam werden. Neben Deutschland haben Frankreich, Niederlande, Spanien, Polen, Slovenien und Luxemburg den Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag angekündigt. Italien ist bereits 2016 ausgetreten.

Segment-ID: 18730
EuGH

Regulierung schlecht aufgestellt weiter lesen

Segment-ID: 18688
Faire Verbraucherverträge

Verträge einfacher kündigen weiter lesen

Segment-ID: 18686

Energiepreise auf Achterbahnfahrt

Bereits im vergangenen Jahr stiegen die Energiepreise so stark wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Strom und Gas waren an den Handelsbörsen Ende des Jahres 2021 vier- bis fünfmal so teuer wie noch zum Jahresbeginn. Nachdem im Januar 2022 kurz eine deutliche Erholung eingesetzt hatte, explodierten die Preise mit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Ende Februar.
Von Louis-F. Stahl

(19. Mai 2022) Energieverbraucher sehen sich seit Mitte des Jahres 2021 stark steigenden Energiepreisen ausgesetzt. Zahlreiche Versorger geben seither die steigenden Beschaffungskosten an ihre Kunden weiter – die Börsenpreise steigen jedoch noch deutlich schneller als die bisher an Energieverbraucher weitergegebenen Preissteigerungen. Dies konnten viele Energieversorger bisher dadurch abfedern, dass der Einkauf in großen Teilen nicht an der Börse in Echtzeit (Intraday) oder für den nächsten Tag (Day-Ahead), sondern langfristig mit Terminkontrakten (Futures) für ein, zwei oder drei Jahre im Voraus erfolgte. Da die Energiepreissteigerungen inzwischen seit beinahe einem Jahr andauern, laufen nunmehr die vor Beginn der Preissteigerungen geschlossenen Future-Kontrakte zunehmend aus, sodass die Preise für Energieverbraucher in den kommenden Monaten noch deutlich schneller steigen dürften als bisher.

1224 Achterbahn / Foto: D. Pfleiderer / stock.adobe.com

Preiszusammensetzungen

Zu beachten ist insbesondere, dass die allgegenwärtig kommunizierten Großhandels- und Börsenpreise nur einen kleinen Teil der tatsächlichen von Energieverbrauchern zu zahlenden Preise ausmachen. Mehr als 75 Prozent des Strom- und Gaspreises für Letztverbraucher setzt sich aus Steuern, Abgaben, staatlichen Umlagen sowie Netzentgelten zusammen. Der Börsenpreis für Strom von durchschnittlich 24,5 Cent pro Kilowattstunde im März 2022 verteuert sich um rund 8 Cent für Netzentgelte, 2 Cent Stromsteuer, 3 Cent EEG-Umlage, 3 Cent sonstige Umlagen, 3 Cent Marge und 8 Cent Umsatzsteuer – in Summe kostet Strom damit aktuell rund 51,5 Cent/kWh. Für Erdgas gelten ähnliche Grundzusammenhänge.

1224 Brennstoffpreisentwicklung verschiedener Energieträger  Daten: Stat. Bundesamt, BdE-Flüssiggasbörse, Gunnar Harms, eigene E

Auswirkungen für Energieverbraucher

Sofern sich nicht überraschend eine Preiswende ereignet, müssen sich Energieverbraucher aus den genannten Gründen auf kurzfristig weiter steigende Endkundenpreise sowie mittelfristig ein deutlich höheres Preisniveau einstellen, als wir es bisher gewohnt waren. Betrachtet man die zu erwartenden Preissteigungen für Endkunden im Bereich Strom von rund 65 Prozent und für Gas im Bereich von 100 Prozent, ergibt sich für einen Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch in Höhe von 3.000 kWh sowie einem Gasverbrauch in Höhe von 18.000 kWh eine finanzielle Mehrbelastung pro Jahr in Höhe von 600 Euro für Strom und 1.250 Euro für Gas. Verbraucher sind gut beraten, für diese absehbaren Preissteigerungen bereits jetzt Rücklagen zu bilden. Dies gilt insbesondere für Mieter, die Brennstoffpreissteigerungen erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung rückwirkend als Nachzahlung erhalten werden. Die Preissteigerungen der letzten Monate und die höheren Energiekosten im laufenden Jahr werden Mieter demzufolge im Verlauf des Jahres 2023 mit einer saftigen Nachzahlung treffen. Der Bund der Energieverbraucher appelliert in diesem Zusammenhang an Vermieter, im Fall von Vertragsanpassungen bei der Energiebeschaffung, beziehungsweise von Preissteigerungen, direkt ihre Mieter über die zu erwartenden Mehrkosten zu informieren und Vorauszahlungsanpassungen zu vereinbaren.

Unzulässige Kündigungswellen

Zahlreiche Energieversorger, vorwiegend sogenannte „Discount-“ oder auch „Billigversorger“, hatten über die vergangenen Jahre die preiswerten Börsenpreise für kurzfristige Energielieferungen (Day-Ahead) ausgenutzt und keine Beschaffungsverträge zur langfristigen Preisabsicherung abgeschlossen. Mit dem Anstieg der Börsenpreise gerieten diese Unternehmen sofort in finanzielle Nöte und sahen sich teilweise nicht imstande, ihre über ein oder zwei Jahre geschlossenen Verträge mit Energieverbrauchern weiter zu erfüllen.

Verbraucher, denen vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne Anlass durch ihren Versorger gekündigt wird, sollten zunächst auf die Unzulässigkeit der Kündigung gegenüber dem Anbieter hinweisen, auf die Erfüllung des Vertrages bestehen und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ankündigen, sollte der Versorger seiner Verpflichtung zur Vertragserfüllung nicht nachkommen. Das wirtschaftliche Risiko von Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit trägt nämlich der Energieversorger und dieser kann nicht bloß deswegen kündigen, weil er aufgrund seiner Fehler in der Beschaffungskalkulation keinen Gewinn erwirtschaftet.

Der Schadenersatzanspruch bei einer vertragswidrigen Versorgungseinstellung berechnet sich aus der Differenz des im Vertrag vereinbarten Preises zu den Preisen, die Verbraucher ohne den Vertrag beispielsweise in der Ersatzversorgung zahlen müssen. Sollten Sie von einer solchen unberechtigten Kündigung betroffen sein, können Sie als Mitglied im Bund der Energieverbraucher ein Musterschreiben als Vorlage beim Verein anfordern. (info@energieverbraucher.de)

Grundversorger als Drückeberger

Sofern ein Energieversorger die Belieferung von Kunden einstellt oder gar insolvent geht, geht bei keinem Energieverbraucher das Licht aus. In jedem Fall muss der örtliche Grund- und Ersatzversorger die weitere Belieferung sicherstellten! Der Bund der Energieverbraucher beobachtet jedoch einzelne Fälle, in denen sich Grundversorger davor drücken wollen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, da ihnen dies „wirtschaftlich nicht zumutbar sei“. Hierzu ist festzustellen, dass die Grund- und Ersatzversorger über Jahrzehnte gute Gewinne erwirtschaftet haben und es daher durchaus im Rahmen des unternehmerischen Risikos zumutbar ist, ein paar Monate ohne satte Gewinne auszukommen. Unabhängig davon sieht das Energiewirtschaftsgesetz eine Ausnahme der „wirtschaftlichen Unzumutbarkeit“ in der Ersatzversorgung nicht vor.

1224 Grafik Entwicklung der Börsenpreise für Strom und Erdgas / Daten: Fraunhofer ISE

Aufgrund der zahlreichen unzulässigen Kündigungen von Billigversorgern haben einige Grundversorger eine „zweipreisige“ Grundversorgung entwickelt, die für Neukunden deutlich teurer ist als für Bestandskunden. Der Bund der Energieverbraucher erachtet dieses doppelte Preiskonzept als unzulässig, da das Energiewirtschaftsgesetz nur eine Grundversorgung kennt. Insoweit wurden Grundversorger auch bereits für diese Praxis abgemahnt sowie erfolgreich auf Unterlassung verklagt. Zahlreiche Gerichte haben Grundversorger mit verschiedenen Tarifen für die gleiche Leistung ein solches Geschäftsgebaren untersagt. Darunter das Landgericht Frankfurt am Main den Versorger Mainova (Az. 3-06 O 6/22), das Landgericht Köln die RheinEnergie (Az. 90 O 12/22), das Landgericht Mannheim die Stadtwerke Pforzheim (Az. 22 O 3 / 22 Kart) und das Landgericht Hannover die EVI Energieversorgung Hildesheim (Az. 25 O 6 / 22).

Vorsicht Falle!

Die aktuelle Energiemarktlage erlaubt derzeit in jedem Fall keine günstigen Preise für Neu- und Wechselkunden. Angeboten auf Wechselportalen, die mit Preisen deutlich unter anderen Anbietern sowie mit erst am Ende einer Vertragslaufzeit fälligen Bonuszahlungen locken, muss in der aktuellen Marktlage mit äußerstem Misstrauen begegnet werden. Auch sind bereits einige Versorgungsunternehmen in die Insolvenz gerutscht, weshalb Energieverbraucher derzeit keinesfalls Vorkassetarife oder Verträge mit Kautionen abschließen sollten. Der Bund der Energieverbraucher rät daher, derzeit keinen Wechsel vorzunehmen, sofern dies nicht notwendig ist. Sofern eine Preissteigerung bei Ihrem derzeitigen Anbieter moderat ist, ist es derzeit häufig die bessere Wahl, diesen Vertrag fortzusetzen und auf einen Wechsel zu verzichten. Der Verein beobachtet auch, dass sich bei Preiserhöhungen eine Anfrage beim derzeitigen Versorger nach einem niedrigeren, angemesseneren Preis lohnt und für Bestandskunden durchaus Verhandlungsspielräume bestehen.

Energieknappheit

Warum die Energiepreise im Verlauf des Jahres 2021 enorm gestiegen sind, lässt sich nicht auf nur eine Ursache zurückführen. Durch die Rücknahme von Coronamaßnahmen nahm im Frühjahr 2021 zunächst die Wirtschaft weltweit wieder an Fahrt auf – und damit auch deren Energieverbrauch. Die im Jahr 2020 erfolgten Preisrückgänge durch ein Energieüberangebot mangels industrieller Nachfrage wurden damit mehr als nur zurückgerollt. Insgesamt habe, Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zu Folge, der Erdgasverbrauch in Deutschland – trotz steigender Preise – im vergangenen Jahr ein 15-Jahres-Hoch erreicht. Gleichzeitig sank die Gasimportmenge im vergangenen Jahr nach Erhebungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle um 6,4 Prozent. Die deutlich gestiegene Nachfrage bei sinkenden Importmengen führte nicht nur zu einer deutlichen Preissteigerung, sondern auch zum Aufzehren der Vorräte aus den Gasspeichern.

1224 Grafik Füllstand der Gasspeicher in Deutschland / Daten: Europäischer Verband der Gasinfrastruktur-Betreiber (AGSI+)

Die Füllstände der deutschen Gasspeicher betrugen im September 2021 nur rund 65 Prozent. Normalerweise sind diese Speicher vor dem Winter komplett gefüllt. Die Energiedepesche berichtete bereits in „Dramatische Energiepreisexplosion“ über Auffälligkeiten im Hinblick auf die von russischen Unternehmen betriebenen Gasspeicher: „Daten für den Gazprom-Speicher im niedersächsischen Rehden – mit 4 Milliarden Kubikmeter Speichervolumen einer der größten Speicher Europas – zeigen nur einen Füllstand von 5 Prozent. Die übrigen Speicher der Gazprom-­Tochter Astora in Deutschland sind mit durchschnittlich rund 10 Prozent kaum besser gefüllt.“ Rückblickend liegt der Verdacht nahe, dass die erfolgte Leerung der durch russische Unternehmen kontrollierten deutschen Gasspeicher vor dem Winter 2021, daher vor der damals noch strittigen Inbetriebnahme der Gaspipeline Nord Stream 2 (siehe „Nord Stream 2 am Ende?“) und vor dem Beginn des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022, eiskalt geplant war.

Erdgas

Dementsprechend deutlich fällt der Preisanstieg für Erdgas aus. Zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 stieg der Börsenpreis am Trading Hub Europe (THE) für kurzfristige Lieferungen (Day-Ahead) um 508 Prozent. Mit dem sich abzeichnenden Winterende – und der damit einsetzenden Entspannung hinsichtlich der Ängste um die knappen Gasreserven – halbierte sich der Preis im Verlauf von zwei Monaten bis Ende Februar 2022. Mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine explodierte der Preis jedoch: Notierte die Kilowattstunde um den 22. Februar 2022 am THE bei rund 7 Cent, waren es wenige Tage später satte 24 Cent pro Kilowattstunde. Über den Verlauf des Monats März stabilisierte sich der Preis auf einem Niveau von rund 13 Cent/kWh. Dies entspricht in etwa den aktuellen Preisen für Endkunden im Bereich von Gasversorgungsvertragsneuabschlüssen – jedoch ohne Berücksichtigung von Netzentgelten, Steuern und Umlagen. Im Ergebnis läge der reale Gaspreis für einen kurzfristigen Letztverbrauch im März 2022 bei rund 20 Cent/kWh.

Strom

Die Strompreise folgen dem Gaspreis, wenn auch auf einem höheren Niveau (siehe Grafik). Ein Grund dafür ist, dass der höchste zum Zuschlag kommende Preis den gesamten Börsenwert bestimmt (Merit-Order-Effekt) und die preissetzenden Gaskraftwerke künstlich einen hohen Strompreis erzeugen, während die Betreiber von Atom- und Kohlekraftwerken, sowie insbesondere die Betreiber erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen, deutlich geringere Preise verlangen würden. Hier kommt es zu Mitnahmeeffekten im Milliardenbereich durch die Betreiber fossiler Kraftwerke und an der Direktvermarktung teilnehmende Betreiber erneuerbarer Großanlagen. Kleine Stromeinspeiser, wie PV-Dachanlagenbesitzer, erhalten hingegen eine geradezu mickrig anmutende Festvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und profitieren von den hohen Börsenpreisen nicht. Das aktuelle Marktdesign bestraft Energieverbraucher und Prosumer daher doppelt: Sie zahlen die überhöhten Preise für ihren Strombezug und erhalten bei einer Stromeinspeisung nur einen Bruchteil dessen, was die großen Energiekonzerne erlösen. Darüber berichten wir auch ausführlich auf „Einspeisevergütung: Hoher ‚Marktwert Solar‘“.

Heizöl, Benzin und Diesel

Gleichwohl die Abhängigkeit von Russland im Rohölbereich verglichen mit Erdgas vernachlässigbar ist und es keine deutlichen Ölpreissteigerungen am Weltmarkt gegeben hat, haben die deutschen Mineralölunternehmen den Krieg Russlands gegen die Ukraine und die damit einhergehenden Verwerfungen im Bereich der Gaspreise als kaum nachvollziehbare Rechtfertigung für eine deutliche Anhebung der Heizöl-, Benzin- und Dieselpreise genutzt. Kostete Heizöl Mitte Februar 2022 rund 95 Cent je Liter, waren es Anfang März 2022 bis zu 200 Cent je Liter. Bis Ende März ist der Preis auf rund 140 Cent je Liter gesunken – notiert damit aber noch immer 45 Cent über dem letzten nachvollziehbaren Preis. An den Zapfsäulen für Benzin und Diesel zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Das Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung gestartet, die aufklären soll, ob bei diesem Preisanstieg alles mit rechten Dingen zugegangen ist, oder ob es möglicherweise illegale Preisabsprachen gegeben hat. Das Bundeskartellamt hat angekündigt, insbesondere Raffinerien sowie deren Betreiber bei seiner Untersuchung in den Fokus zu nehmen.

Flüssiggas

Das zum Heizen teilweise genutzte „Flüssiggas“ besteht zum Großteil aus dem Gas Propan und einer Beimischung an Butan. Diese Gase ­fallen in Erdölraffinerien bei der Kraftstoffherstellung als Abfallprodukt an und werden Energieverbrauchern zu hohen Preisen als Brenngas verkauft. Dementsprechend ist der bei Flüssiggas zu beobachtende Preisanstieg um bis zu 90 Prozent eher dem unerklärlichen Kraftstoffpreisanstieg zuzurechnen und sollte in die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes aufgenommen werden.

Holzpellets

Neben fossilen Brennstoffen ist auch der Preis für Holzpellets um 50 bis 60 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung erfolgte jedoch unabhängig von den jüngsten Kriegs- und Krisenentwicklungen bereits in den Monaten Oktober, November und Dezember des Jahres 2021. Seit Januar 2022 ist der Preis für Pellets stabil geblieben. Der Preisanstieg im vierten Quartal 2021 sei laut Pelletherstellern auf gestiegene Preise für Holz sowie eine steigende Nachfrage nach Pellets zurückzuführen. Tatsächlich sind die Holzpreise im vergangenen Jahr gleichlaufend mit der Pelletpreisentwicklung angestiegen. Als Ursachen dafür gelten eine stark gestiegene Nachfrage des Bausektors nach Holz sowie längere Trockenperioden und Waldbrände – auch bedingt durch den Klimawandel.

Entlastungspakete

Um Energieverbraucher angesichts der beinahe explodierenden Energiepreise zu entlasten, hat die Bundesregierung im März 2022 ein breites Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Das rund 15 Milliarden Euro schwere Entlastungspaket sieht eine Anhebung des Grundfreibetrages, des Arbeitnehmerpauschbetrages, der Pendlerpauschale, eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe sowie die Zahlung einer Energiepreispauschale, eines Kindergeldzuschusses und Einmalzahlungen für Sozialleistungsempfänger vor. Über das „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ berichten wir Ihnen ausführlich auf „Energiekostenentlastungspaket“. Zusätzlich wurde bereits zuvor im Februar 2022 ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die EmpfängerInnen von Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und BAföG angekündigt, worüber wir ausführlich auf „Einmaliger Heizkostenzuschuss“ berichten. Wie sich die derzeitige Achterbahnfahrt der Energiepreise weiter entwickeln wird, ist kaum abzusehen. Die Energiedepesche wird sie in jedem Fall auch künftig informiert halten.

1224 Cartoon Zapfhahn mit Zitat / Zeichner: Prof. Guido Kühn

„Die tiefe Unlust uns energietechnisch umzustellen macht uns zur Geisel unserer selbst. Die unter größtem Aufwand und mit massiven politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen wie ökologischen Entbehrungen zementierte Abhängigkeit diktiert nun die Grenzen unseres Anstandes.“
Prof. Guido Kühn, Cartoonist und Professor für Mediendesign

Segment-ID: 18671
Koalitionsbeschluss

Energiekostenentlastungspaket weiter lesen

Segment-ID: 18669

Dramatische Energiepreisexplosion

Die Energiepreise sind im Jahr 2021 so immens gestiegen wie seit über 20 Jahren nicht mehr. Während die Preise an den Börsen durch die Decke gehen, sind die Preissteigerungen im Großhandel bei den Endkundentarifen noch nicht vollständig angekommen. Es kann sich daher für Energieverbraucher lohnen, jetzt schnell langfristige Verträge mit Preisgarantien einzugehen.
Von Louis-F. Stahl

(5. November 2021) Ein Blick an die Energiebörsen zeigt, wie verheerend die Entwicklung der letzten Monate ist: Der Future-Preis für Strom zur Lieferung in einem Jahr hat sich von rund 5 Cent pro Kilowattstunde im Januar 2021 auf über 14 Cent/kWh Anfang Oktober beinahe verdreifacht. Während der Preisanstieg von Januar bis Mai 2021 mit „nur“ 20 Prozent zwar merklich, aber noch nicht exponentiell war, schoss der Preis in den folgenden vier Monaten auf ein neues Allzeithoch. Die Preise für kurzfristige Stromlieferungen am sogenannten Spotmarkt zeichnen das gleiche Bild. Noch drastischer ist der Preisanstieg im Erdgashandel: Kostete der Ein-Jahres-Future im Januar 2021 gut 1,5 Cent/kWh, waren es Anfang Oktober 2021 knapp über 5,9 Cent/kWh – ein Preisanstieg um über 390 Prozent.

1224 Symbolbild Glühlampe mit Hintergrunde Diagramm steigende / Foto: peshkov / stock.adobe.com

Endkundenpreise

Die Beschaffungskosten machen gleichwohl nur einen kleinen Teil des Preises aus, den Energieverbraucher an ihren Versorger zahlen. Mehr als 75 Prozent des Strompreises setzen sich aus Steuern, Abgaben, Netzentgelten und Umlagen zusammen. Die prozentualen Preissteigerungen an den Strombörsen schlagen sich daher nicht eins-zu-eins in den Endkundenpreisen nieder. Gleichwohl werden die Versorger die absoluten Preissteigerungen in der Beschaffung von rund 9 Cent/kWh für Strom beziehungsweise 4,4 Cent/kWh im Fall von Erdgas an die Energieverbraucher weiterreichen wollen. Andererseits wurden Preissenkungen im Großhandel in den vergangenen Jahren durch die Versorger eher nicht an Verbraucher weitergegeben, weshalb Energieverbraucher eigentlich eine Art „Guthaben“ bei den Versorgern haben müssten. Tatsächlich sind die Endkundenpreise dem Preisportal Verivox zu Folge für Erdgas seit Jahresbeginn bereits um rund 25 Prozent sowie für Strom um 6 Prozent gestiegen. Für den kommenden Jahreswechsel 2021/2022 sehen neueste Tarifblätter nicht selten Preiserhöhungen um nochmals rund 10 Prozent vor. Niemand kann heute mit Gewissheit sagen, wie sich die Energiebörsenpreise in den kommenden Monaten weiter entwickeln werden. Angesichts der teilweise noch ausstehenden Endkundenpreiserhöhungen kann es sich für Verbraucher lohnen, sich jetzt Verträge mit einer Preisgarantie zu sichern. Ein Blick an die schneller reagierenden Tankstellenpreise für Diesel und Benzin war in der Vergangenheit ein guter Indikator für die mittelfristigen Endkundenpreisentwicklungen von Strom und Gas. Die Preissteigerung von über 25 Prozent an den Zapfsäulen seit Jahresbeginn zeichnet ein klares Bild. Noch deutlicher sind die bereits erfolgten Preissteigerungen bei Heizöl und Flüssiggas mit jeweils 40 bis 70 Prozent Teuerung seit Jahresbeginn.

1224  Grafik Strombörsenpreis für Lieferungen in einem Jahr / Daten: Strombörse EEX

Erhöhte Risiken für Kunden

Die Pleiten von Care-Energy, Flexstrom und Teldafax der letzten Jahre zeigen jedoch auch, dass es grundsätzlich für Verbraucher nicht ratsam ist, Tarife mit Vorkasse oder Kautionen abzuschließen, da diese Guthaben im Insolvenzfall in der Regel untergehen. Der Umstand, dass Versorger jetzt höhere Preise beim Einkauf am Spotmarkt der Börse zahlen müssen, als bei der Preiskalkulation für die laufenden Endkundentarife vorhergesehen wurde, kann die Liquidität von in der Beschaffung kurzfristig strukturierten Versorgungsunternehmen erheblich angreifen. Es ist daher davon auszugehen, dass zahlreiche kleinere Versorger ihren Geschäftsbetrieb einstellen werden oder sogar Insolvenz anmelden müssen. Die großen Energiekonzerne werden hingegen voraussichtlich keine Probleme haben, kurzfristige Kapitalbedarfe zu decken und verweisen – wie im Fall von E.on – auch darauf, langfristige Verträge direkt mit den Lieferanten im Ausland vereinbart zu haben.

Erster Gasversorger streicht die Segel

Als erster Energieversorger hat die „Deutsche Energiepool GmbH“ Ende September 2021 angekündigt, die Belieferung von Kunden mit Erdgas einzustellen und sich aus dem Gasgeschäft geordnet zurückzuziehen. Die weitere Versorgung übernehmen die örtlich zuständigen Grundversorger. Laut Unternehmensangaben sollen die Verträge bis zum Wirksamwerden der bereits ausgesprochenen Kündigungen erfüllt und danach ordentliche Schlussrechnungen erstellt werden. Der Energiekonzern E.on teilte Anfang Oktober 2021 wiederum mit, dass aufgrund der unkalkulierbaren Preisanstiege an den Energiebörsen bis auf Weiteres keine neuen Gasverträge für Wechselkunden angeboten werden. Zahlreiche kleinere Gasversorger folgten wenige Tage später und lehnen seither ebenfalls Neukundenanfragen kategorisch ab. In Großbritannien zieht die Problematik bereits deutlich größere Kreise: Zehn Gasversorger haben bisher Insolvenz anmelden müssen, mehr als 1,7 Millionen Gaskunden sind dort betroffen und werden ihre Vorauszahlungen vermutlich nicht zurückerhalten.

1224 Grafik Füllstand der Gasspeicher in Deutschland / Daten: Europäischer Verband der Gasinfrastruktur-Betreiber (AGSI+)

Im Bereich der Stromversorgung in Deutschland haben bereits mehrere Versorger einer nicht näher bekannten Anzahl an Kunden „gebietsweise“ bestehende Verträge gekündigt. Dazu gehören Tarife der Marken Fuxx Sparenergie, Idealenergie, Immergrün, Meisterstrom, Strogon und Wunderwerk. Insolvenzfälle deutscher Versorger wurden bisher nicht bekannt. Sämtliche Versorger betonen in ihren Kündigungen, dass ordentliche Abrechnungen und Schlussrechnungen erstellt werden sollen.

Nachfrage in Europa

Die Ursachen für die Erdgaspreissteigerungen sind vielfältig: Bereits der letzte Winter fiel in Europa kälter aus als üblich. Mit Schneefall und Tiefsttemperaturen von bis zu -35,8 Grad sogar in Spanien wurden die Erdgasspeicher stärker als gewöhnlich entleert. Durch die Rücknahme von Corona-Maßnahmen gewann im Frühjahr zudem die Wirtschaft weltweit wieder an Fahrt und so stieg beispielsweise der Erdgasverbrauch in Deutschland im ersten Halbjahr um 15,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen berichtet. Für den Winter 2021/2022 sieht die Prognose nicht besser aus, ganz im Gegenteil: Der amerikanische Wetterdienst „NOAA“ geht von einem stärkeren Split des Polarwirbels mit Ausläufern über Europa aus. Vereinfacht gesprochen werden in einem solchen Fall die kalte Polarluft sowie kalte Winde aus dem Osten über Europa getragen. Auch wenn es durch den Klimawandel insgesamt wärmer auf der Erde wird, haben wir es in den Wintermonaten dadurch kälter. Sollte diese Prognose zutreffen, könnte der kommende Winter längere Kälteperioden für Europa und damit einen gesteigerten Heizenergieverbrauch mit sich bringen.

Leere Speicher

Eine höhere Nachfrage im ersten Halbjahr 2021 und vage Prognosen für einen kalten Winter müssten jedoch nicht zwangsläufig zu exorbitant steigenden Gaspreisen führen. Verheerend ist in diesem Zusammenhang, dass die Erdgasspeicher in den vergangenen Monaten nicht wie sonst in den Sommermonaten für den bevorstehenden Winter befüllt wurden. Normalerweise sind die Speicher Ende September für den Winter voll – in diesem Jahr beträgt der Füllstand aller Speicher im Mittel nur rund 65 Prozent. Dabei gibt es besondere Auffälligkeiten: Während die Uniper-Speicher nach Unternehmensangaben zu 88 Prozent gefüllt sein sollen, zeigen Daten für den Gazprom-Speicher im niedersächsischen Rehden – mit 4 Milliarden Kubikmeter Speichervolumen einer der größten Speicher Europas – nur einen Füllstand von 5 Prozent. Die übrigen Speicher der Gazprom-Tochter Astora in Deutschland sind mit durchschnittlich rund 10 Prozent kaum besser gefüllt. Einer Analyse des Oxford Institute for Energy Studies zufolge sollen die Importe nach Europa über Pipelines in den ersten acht Monaten dieses Jahres um 9,1 Milliarden Kubikmeter geringer ausgefallen sein als in den ersten acht Monaten des Jahres 2019. „Die Situation der leeren Gazprom-Speicher in Deutschland und Europa dürfte bewusst herbeigeführt worden sein“, vermutet Oliver Krischer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag. Auch von seit Monaten ungewöhnlich niedrigen Liefermengen aus Russland trotz der hohen Börsenpreise wird vielfach berichtet. Die leeren Speicher angesichts eines voraussichtlich kalten Winters bei ohnehin steigender Nachfrage treiben nicht nur die Börsenpreise, sondern auch die Politik. Gazprom hat gegen viele Widerstände mit der Pipeline Nordstream 2 eine neue Versorgungsleitung nach Deutschland durch die Ostsee verlegt, deren Inbetriebnahme bisher nicht abschließend genehmigt ist. Gazprom habe Deutschland „in eine Situation mit Erpressungspotenzial“ manövriert, kritisiert Krischer. Der russische Gaskonzern weist diesen Vorwurf entschieden zurück und verweist darauf, die bestehenden Verträge mit seinen deutschen Kunden zu erfüllen. Diese Aussage kann man auch so interpretieren, dass Gazprom es nicht als sein Problem ansieht, dass die deutschen Versorger angesichts der Coronapandemie weniger Gas bestellt haben, als jetzt gebraucht wird.

Weltweite Preisbildung

Die rasant steigenden Gaspreise sind unabhängig von den aktuellen politischen Implikationen rund um die Pipeline Nordstream 2 kein auf Deutschland beschränktes Phänomen und gleichlaufend in ganz Europa aber auch in Übersee zu beobachten. So hat sich der Preis für verflüssigtes Erdgas in Asien (LNG Japan/Korea Marker Future) im gleichen Umfang wie der Erdgasbörsenpreis hierzulande verteuert. In Asien wird als Ursache eine um über 25 Prozent gesteigerte Nachfrage durch Gaskraftwerke in China ausgemacht. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die Nachfrage zieht weltweit an, die Liefermengen der Förderstaaten steigen nicht im gleichen Tempo, sondern beschränken sich auf die vertraglich vereinbarten Mengen, Reserven in den Gasspeichern sind zu wenig vorhanden, punktuell, beispielsweise in Großbritannien, treten Versorgungsengpässe auf und Experten rechnen mit einem kalten Winter. Eine Gemengelage, die kurzfristig zu explodierenden Börsenpreisen führt. Fraglich ist, ob diese Preisexplosion wie eine Blase platzt, sobald die Liefermengen dem Bedarf wieder gerecht werden, ob die Lieferstaaten die höheren Preise durch eine fortgesetzte Verknappung langfristig durchsetzen können oder sich die Marktlage sogar noch weiter verschärft und damit die Preise mittelfristig noch weiter steigen.

1224 Grafik Entwicklung des Primärenergieverbrauchs in Deutschland im ersten Halbjahr 2021 /  Grafik: Arbeitsgemeinschaft Energi

CO2 als Preistreiber?

Die seit Jahresbeginn fällige CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe hat auf den Gasbörsenpreis keine direkte Auswirkung, sondern wird mit Lieferung von Gas an Letztverbraucher fällig. Der CO2-Preis auf Gas beträgt rund 0,5 Cent/kWh und ist damit nicht der große Erdgaspreistreiber, der für Preissprünge von über 390 Prozent verantwortlich sein kann – auch wenn dies teilweise in den Medien behauptet wird. Die CO2-Kosten je Kilowattstunde Strom lassen sich hingegen nicht auf den ersten Blick ablesen, da erneuerbar erzeugter Ökostrom nicht belastet wird und Großkraftwerke nicht über die deutsche CO2-Steuer (BEHG), sondern über das europäische Emissionshandelssystem (TEHG) für ihre Emissionen zur Kasse gebeten werden. Gleichwohl sind auch hier Preissteigerungen zu beobachten. Die Preise für die europäischen CO2-Zertifikate notierten im Jahr 2020 noch durchschnittlich bei 25 Euro pro Tonne CO2 und haben sich bis Ende September 2021 auf 60 Euro pro Tonne CO2 deutlich verteuert. Betrachtet man die im ersten Halbjahr stark gestiegene Nachfrage nach besonders CO2-intensiven Brennstoffen wie Stein- und Braunkohle (siehe Grafik oben), wird deutlich, dass die steigende Nachfrage für die mengenmäßig begrenzten Verschmutzungszertifikate preislich nicht ohne Folgen bleiben kann. Rechnet man jedoch den CO2-Zertifikatspreisanstieg auf eine Kilowattstunde Strom um, die laut Umweltbundesamt statistisch betrachtet rund 400 Gramm CO2 verursacht, dürfte die CO2-Preis-bedingte Teuerung von Strom nur etwa 1,2 Cent je Kilowattstunde betragen, was einer Preissteigerung von nur rund 4 Prozent entspräche und nicht den aktuellen Preissprüngen von über 200 Prozent an den Strombörsen. Die vielfach von den Nutznießern fossiler Energieträger geäußerte Behauptung, dass die deutsche CO2-Abgabe oder die europäischen CO2-Zertifikatspreise die Treiber der aktuellen Energiepreisexplosion seien, ist bei näherer Betrachtung der Fakten folglich nicht haltbar.

1224  Grafik Langfristige Brennstoffpreisentwicklung für Endkunden / Daten: Stat. Bundesamt, Flüssiggasbörse vom Bund der Energi

Europäische Dimension

Die explodierenden Energiebörsenpreise waren am 14. September 2021 bereits Thema im Europäischen Parlament sowie am 22. September bei einem Treffen der Energieminister der EU-Mitgliedsstaaten. Auch dort wurde zunächst versucht, die Verantwortung bei den Erneuerbaren und den CO2-Preisen zu suchen. Polens Premierminister Mateusz Morawiecki polterte im Vorfeld des Treffens, die Preissteigerungen seien eine Folge der Klimapolitik der Europäischen Union. Eine Schuldzuweisung, die kaum verwundert, wenn ein Land seinen Strombedarf zu rund 70 Prozent aus Kohle deckt und daher besonders viele teurer gewordene EU-Verschmutzungszertifikate kaufen muss. Die Antwort des EU-Klimaschutzkommissars Frans Timmermans, dass „die Preise für erneuerbare Energien weiterhin niedrig und stabil“ sind, zielt dementsprechend genau auf Polens Versäumnis ab, sich nicht von fossil erzeugtem Strom emanzipieren zu wollen. Timmermans betonte weiter, dass die steigenden Preise fossiler Energieträger wie Öl, Gas und Kohle neben den Preisen für CO2-Zertifikaten gerade jetzt ein Antrieb für alle EU-Staaten sein sollten, verstärkt auf erneuerbare Energien zu setzen. „Wenn wir den Green Deal fünf Jahre früher umgesetzt hätten, dann wären wir jetzt nicht in dieser Situation, sondern unabhängig von Gas und anderen fossilen Energieressourcen“, so Timmermans.

Gegenmaßnahmen im Ausland

Griechenland hat inzwischen staatliche Zuschüsse für Haushalte angekündigt. Die spanische Regierung versprach nach ersten Demonstrationen gegen steigende Strompreise in Madrid ein „Maßnahmenbündel“. Die Stromsteuer soll um 90 Prozent gesenkt werden und die Mehrwertsteuer auf Strom soll von derzeit 21 auf 10 Prozent reduziert werden. Im Gegenzug ist geplant, Unternehmen, die von den steigenden Energiepreisen profitieren, mit einer Sonderabgabe in Höhe von 2,6 Milliarden Euro zu belasten. Diese Abschöpfung von Krisengewinnen soll als Unterstützung insbesondere den spanischen Haushaltskunden zufließen. Frankreich sagte ebenfalls staatliche Mittel zu, um die Preissteigerungen abzudämpfen und versprach einkommensschwachen Haushalten 480 Millionen Euro. Italiens Regierung kündigte an, die Energieverbraucher des Landes um 4 Milliarden Euro zu entlasten.

Tatenlosigkeit in Deutschland

Die Strom- und Gaspreise in Deutschland bestehen zum Großteil aus Steuern, Abgaben, staatlich verordneten Umlagen und Netzentgelten. Es wäre ein Leichtes für die (neue) Bundesregierung, kurzfristig die Energiesteuer auf Gas sowie die Stromsteuer deutlich zu reduzieren oder auszusetzen. Auch die Umsatzsteuer könnte von 19 Prozent auf den für essenzielle Güter üblichen Satz von 7 Prozent reduziert oder zeitweise ganz ausgesetzt werden. Diese Maßnahmen können gleichwohl nur sehr kurzfristig eine Entlastung für das akute Problem explodierender Energiepreise darstellen. Mittelfristig wird die Politik nicht umhinkommen, eine Lösung für das seit Jahren zunehmende soziale Problem der „Energiearmut“ zu finden.

Energiearmut wächst

Wie das Statistische Bundesamt ermittelt hat, konnten bereits im Winter 2019/2020 mit moderaten Energiepreisen rund 2 Millionen Bundesbürger ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen beheizen. Gleichwohl die Zahl der Energiesperren im Jahr 2020 aufgrund der zeitweisen Aussetzung von Zwangsmaßnahmen während der Coronapandemie laut Bundesnetzagentur rückläufig war, wurden 500.000 Sperrandrohungen mehr als im Vorjahr ausgesprochen (siehe „Energiearmut: Weniger Energiesperren“). Steigende Endkundenpreise für Strom, Gas und Heizöl werden die Energiearmut im kommenden Winter hierzulande drastisch verschärfen. Insbesondere, wenn die Bundesregierung keine geeigneten Gegenmaßnahmen unternimmt.

Sofortiges Handeln dringend geboten

Vor 15 Jahren hat sich der Bund der Energieverbraucher erstmals für Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt, die seinerzeit unter plötzlich stark steigenden Gaspreisen in der Grundversorgung stöhnten. Was darauf folgte, war die Erfolgsgeschichte des „Preisprotestes“. Auf Verbraucherseite führte dieser Kampf dazu, dass grundlos überhöhte Energiekosten nicht gezahlt werden mussten. Die jetzige Situation stellt sich leider anders dar: Die Großhandelspreise explodieren diesmal tatsächlich. Ob aus Preiszockerei an den Energiebörsen, geopolitischen Interessen oder langfristigen Margensteigerungen der Lieferländer kann dahingestellt bleiben. Fakt ist, dass weder die Verbraucher noch die Erneuerbaren oder die Energiewende Schuld daran tragen, dass die Preise für fossile Energieträger an den Energiebörsen exorbitant steigen. Es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, genau wie es in unseren europäischen Nachbarländern bereits geschieht, kurzfristige Entlastungen und langfristige Lösungen zur Energieteilhabe insbesondere für bedürftige Energieverbraucher zu schaffen, um ein Ansteigen der Energiearmut und daraus möglicherweise folgende soziale Unruhen zu verhindern.

Vertrauen in das bestehende Marktdesign nicht gefährden

Wie ist den sprunghaft steigenden Energiepreisen regulatorisch zu begegnen? Wäre es nicht am einfachsten, dem von Spanien und Frankreich eingeschlagenen Weg zu folgen und die Preise für Endverbraucher durch staatliche Preisgrenzen oder befristete Steuersenkungen in einem sozialverträglichen Rahmen zu halten? Diese Frage stellte die Energiedepesche dem Abteilungsleiter für Energieregulierung der Bundesnetzagentur in Bonn.

1224 Achim Zerres - Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur

Während andere EU-Staaten mit regulierten Endverbraucherpreisen für Strom und Gas versuchen können, die Weiterbelastung der kurzfristig enorm steigenden Großhandelspreise regulatorisch zu verhindern, steht uns hierzulande ein solches Instrument nicht zur Verfügung. Würde man versuchen, in die freie Preisbildung an den Großhandelsmärkten entgegen den bestehenden Marktregeln regulatorisch einzugreifen, dann zerstört man das Vertrauen in das bestehende Marktdesign und den Anreiz in ausreichende Erzeugungskapazitäten zu investieren. In der Konsequenz wären neue staatliche Instrumente erforderlich, um ausreichende Erzeugungskapazitäten in einem neuen systematischen Investitionsrahmen sicherzustellen. Es stünden jedoch andere Instrumente zur Verfügung, um die soziale Last möglicherweise kurzfristig steigender Endverbraucherpreise abzufangen. Steuersenkungen haben insoweit den Nachteil, die Anreize zum Energiesparen zu schwächen. Insofern hätten direkte, pauschale Zahlungen Vorteile – egal ob man sie „Energiegeld“, „Bürgergeld“ oder wie auch immer nennt.
Achim Zerres | Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur

Segment-ID: 18635
Bundeshaushalt

Klimaschutz-Sofortprogramm weiter lesen

Segment-ID: 18554
Klimaschutz

Klimaschutzgesetz nachgebessert weiter lesen

Segment-ID: 18553
Bundesrechnungshof

Harsche Kritik an Regierung weiter lesen

Segment-ID: 18519
Nordrhein-Westfalen

Energieagentur wird abgewickelt weiter lesen

Segment-ID: 18517
Klimapolitik

EU und USA forcieren Klimaschutz weiter lesen

Segment-ID: 18443
Monitoringbericht 2017

Über die technische und marktwirtschaftliche Situation der Strom- und Erdgasversorgung berichtet regelmäßig ein gemeinsamer Monitoringbericht von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur. Wir haben uns den neuen Bericht angesehen. weiter lesen

Segment-ID: 17602
Klimaschutz

Regierung bricht Klimaschutz-Versprechen weiter lesen

Segment-ID: 17429
Zahltag für die Politik

Es naht der Tag, auf den wir lange gewartet haben: Wir können die Regierung abwählen. Die Regierungsparteien haben die Energiewende vorsätzlich versenkt! weiter lesen

Segment-ID: 17428
Energieversorgung – die aktuellen Fakten

Alle Jahre wieder grüßt der gemeinsame Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. weiter lesen

Segment-ID: 16881
Die vergessliche Bundesregierung

Eine aktuelle Studie der Energy Watch Group hat die Klimapolitik der Bundesregierung untersucht. weiter lesen

Segment-ID: 16769
12 „Helden des Tages“ im Bundestag verweigern dem EEG ihre Zustimmung

Zu „Helden des Tages“ hat der Bund der Energieverbraucher e.V. die Abgeordneten erklärt, die aus der Regierungsfraktion ihre Zustimmung verweigert haben. weiter lesen

Segment-ID: 16671
Amtliche Energielage 2014

Was ist 2014 in der Strom- und Gasversorgung passiert? weiter lesen

Segment-ID: 16511

Archiv

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

2014/2015  2013  2012  2011  2010  2008  2007  2006  2005  2004

Segment-ID: 9752