Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 04. Juni 2008
Az: 34 O 207/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Die Klage eines Gaskunden gegen die Niederrheinische Gas- und Wasserwerke GmbH auf Feststellung, ob die Gaspreiserhöhungen wirksam waren, wird abgewiesen.
Der Kunde wurde seit September 2002 im "TK Bestabrechnung Midi/Maxi" von der NGW mit Gas beliefert. Mit Schreiben vom 2. Oktober 2004 widersprach er erstmals den Gaspreiserhöhungen.
Das Landgericht ist der Ansicht, dass der Kläger ein Tarifkunde ist und die Gaspreiserhöhungen der Billigkeitskontrolle gemäß §315 BGB unterliegen. "Eine Unbilligkeit der vorgenannten streitgegenständlichen Erhöhungen der Gastarife seitens der Beklagten kann nicht festgestellt werden", so das Gericht,
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Berufung: Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf vom 24. Juni 2009 - Az. VI-2 U (Kart) 14/08
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