Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Januar 2007

Az: 2-2 O 250/06

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Das Landgericht Frankfurt hat die von E.ON-Mitte (ehemals Stadtwerke Gelnhausen) seit Jahren verwendete Preisänderungsklausel für den Stromtarif-Vario für rechtswidrig erklärt. Damit gab das Landgericht einer Klage des Bundes der Energieverbraucher auf Unterlassung der in den Stromsonderverträgen des Unternehmens verwendeten Preisänderungsklausel statt. Zum ersten Male in der Bundesrepublik Deutschland ist eine Preisänderungsklausel im Strombereich gekippt worden.

E.ON Mitte hatte während des Gerichtsverfahren Widerklage gegen die Klage erhoben. Diese Widerklage wurde vom Landgericht abgewiesen.

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