Urteil des Landesgerichts Köln vom 24. Oktober 2007
Az: 26 O 91/06
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Der Regionalversorger Rhein-Energie hat vor dem Landgericht Köln eine Schlappe gegen den Bund der Energieverbraucher hinnehmen müssen. Das Gericht urteilte, dass die Rhein-Energie die in einigen Verträgen mit Gaskunden verwendeten Preisgleitklauseln nicht verwenden darf.
Die Klausel sieht eine Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl an der Börse Düsseldorf vor. Laut Urteilsbegründung enthält die Klausel "keine hinreichend verbindliche Festlegung", dass nur "konkrete Kostensteigerungen in entsprechender Höhe an den Kunden weiter gegeben werden dürfen". Darüber hinaus hält das Gericht weitere Formulierungen in Gas-Verträgen der Rhein-Energie für unwirksam.
Download Urteil Landgericht Köln vom 24. Oktober 2007 - Az: 26 O 91/06
Berufung: Urteil Oberlandesgericht Köln vom 06. Juni 2008 - Az: 6 U 203/07
Revision: BGH-Urteil vom 24. März 2010 - Az: VIII ZR 178/08
Weiteres: Schlappe für Rhein-Energie
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