Hinweisbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Februar 2007

Az: 12 O 542/05

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Die Klägerin hat die Billigkeit der Preiserhöhung überprüfbar zu beweisen, indem sie die preisbildenden Faktoren und die daraus resultierende Kalkulation der Erhöhung darlegt. Die in Betracht kommenden Faktoren werden aufgeführt.

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