Urteil des Landgerichts Rostock vom 26. April 2007
Az: 4 O 316/06
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Erdgasversorger darf sich bei Preiserhöhungen nicht auf die Entwicklung des Preises für leichtes Heizöl und auf geänderte Marktverhältnisse berufen.
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Weitere Informationen: Gericht: Gaspreisänderungsklausel mit Ölpreisbindung unwirksam
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