Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 8. Mai 2007
Az: 30 C 1271/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Stadtwerken Lübeck wird untersagt, einem Kunden eine Versorgungsperre anzudrohen. Der Kunde hatte zuvor den Versorger erfolglos zum Nachweis der Billigkeit des erhöhten Arbeitspreises Strom aufgefordert und anschließend den Rechnungsbetrag gekürzt.
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