Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007
Az: VIII ZR 36/06
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Vorsicht vor falschen Zitaten
Energieversorger berufen sich gern auf das Urteil des Bundesgerichtshof vom 13. Juni 2007 (VIII ZR 36/06) und zitieren dabei falsch. Nachfolgende Zusammenstellung gibt einen Überblick.
Positive Punkte für Verbraucher
- § 315 BGB ist direkt auf Gaspreise anwendbar.
- Das Urteil gilt nur für Tarifkunden.
- Eine Feststellungsklage ist zulässig.
- § 315 BGB wird durch das Kartellrecht nicht verdrängt.
- Auch rückläufige andere Kosten müssen für eine Billigkeitsprüfung berücksichtigt werden.
Negative Punkte für Verbraucher
- Der Anfangspreis bei Versorgungsbeginn gilt als vereinbart. Weil der Verbraucher (fiktiv) zugestimmt hat, scheidet eine Billigkeitskontrolle aus. *
- Wenn der Jahresabrechnung nicht widersprochen wird, gelten deren Preise als akzeptiert und eine nachträgliche Billigkeitskontrolle scheidet aus. *
- Gestiegene Einkaufspreise des Versorgers unterliegen nicht der Billigkeitskontrolle.
Vom BGH Urteil nicht angesprochene Punkte
- Welches Recht gilt für Sondervertragskunden?
- Wird die Billigkeit des Gesamtpreises geprüft, wenn dies beantragt ist, oder bei einer Zahlungsklage des Versorgers? **
- Welcher Beweiswert kommt einem Wirtschaftsprüfergutachten zu, wenn dessen Richtigkeit vom Verbraucher bestritten wird? **
- Gilt das Urteil auch für Strompreise? **
* In diesen Punkten ist das Urteil nicht haltbar und wird auch von anderen Gerichten verworfen, weil der BGH sich in Widerspruch zu seiner sonstigen Rechtsprechung setzt.
** Zu diesen Punkten gibt es gleichwohl eine gefestigte Rechtsprechung des BGH.
Das Urteil auf juris.bundesgerichtshof.de und die Schreibfehlerberichtigung
Beschluss BGH vom 14. März 2007 - Az: VIII ZR 36/06
Zur Diskussion dieses Urteils im Forum
Vorinstanzen:
- Urteil: Amtsgericht Heilbronn vom 15. April 2005 - Az: 15 C 4394/04
- Berufungsurteil: Landgericht Heilbronn vom 19. Januar 2006 - Az: 6 S 16/05
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