Urteil des Landgerichts Limburg vom 24. September 2007
Az: 5 O 56/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Per Verfügungsklage wird dem Energieversorger die Sperrung der Strom- und Gaszufuhr untersagt, bis er den Nachweis der Angemessenheit der Gebührenerhöhung erbracht hat.
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