Urteil des Amtsgerichts Wipperfürth vom 3. Juli 2007
Az: 9 C 163/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Erhöhung des Strompreises kurz nach Vertragsabschluss entspricht nicht der Billigkeit und ist daher unwirksam.
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