Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4. März 2008
Az: KZR 29/06
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht eines Energieversorgungsunternehmens kann sich auch aus einem Gesetz ergeben und kann dennoch die vollständige Billigkeitskontrolle erfordern, auch wenn der Anfangspreis im Vertrag genannt wurde.
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