Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. April 2008

Az: VI-2 U (Kart) 8/06

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Energieversorger darf nicht Fernwärmekunden Preiserhöhungen in Aussicht stellen, wenn diese anstelle einer gleichzeitigen Abnahme von Fernwärme, Strom und/oder Gas ein anderes EVU mit der Lieferung von Strom oder Gas beauftragen wollen.

Download Urteil Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16. April 2008 - Az: VI-2 U (Kart) 8/06

Kommentierung im Forum

Segment-ID: 7222