Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 8. Mai 2008
Az: 110 C 9329/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Der zwischen Energieversorger und Kunde vereinbarte Bestpreis-Gassondervertrag besteht weiterhin, im Übrigen wird die Klage jedoch abgewiesen.
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