Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 8. Mai 2008

Az: 110 C 9329/07

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Der zwischen Energieversorger und Kunde vereinbarte Bestpreis-Gassondervertrag besteht weiterhin, im Übrigen wird die Klage jedoch abgewiesen.

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