Urteil des Amtsgerichts Esslingen vom 14. Mai 2008
Az: 1 C 1906/07
Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!
Klage des Gasversorgers auf Nachzahlung der erhöhten Preise durch die Gaskunden wird als unbegründet abgewiesen, weil Billigkeit nicht nachgewiesen wurde.
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Zur Berufung am Landgericht Stuttgart vom 29. April 2009 - Az: 5 S 179/08
Kommentierung des Berufungsurteils im Forum
Segment-ID: 7321