Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 10. Dezember 2008

Az: 2 S 326/08

Dieses Urteil aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Nach Berufung durch den Gasversorger wird das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 4. Oktober 2007 teilweise abgeändert, das Landgericht bestätigt aber das Urteil der Vorinstanz dahingehend, dass eine nur allgemeine Verweisung auf die AVBGasV nicht für eine einseite Anpassung des Gaspreises durch den Versorger ausreiche.

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