Beschluss des Amtsgerichts Lingen vom 4. November 2008

Az: 12 C 1143/08(X)

Dieser Beschluss aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung nicht mehr aktuell!

Zu Zeugenaussagen und Ihren Berechnungen zur Weitergabe der Bezugskosten. Die Zeugen können sich verrechnet haben oder die falsche Berechnungsmethode gewählt haben.

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